Kreis Warendorf. Autofahrer berauscht oder ohne Führerschein unterwegs

Warendorf (ots) - In der Zeit von Freitag, 13.10.2017, bis Montag, 16.10.2017, kontrollierte die Polizei mehrere Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss berauschender Mittel oder ohne Führerschein mit ihren Fahrzeugen unterwegs waren. Am Freitag, 13.10.2017, um 17.32 Uhr, kontrollierten die Einsatzkräfte einen 55jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades auf der Parkstraße in Ahlen. Bei der Überprüfung stellten sie Atemalkohol bei dem 55Jährigen fest. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,84 Promille. Die Beamten brachten den Mann zur Polizeiwache und ordneten eine Blutentnahme an. Zudem stellen sie bei der Überprüfung fest, dass der Ahlener nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Um 19.54 Uhr kontrollierte die Polizei Warendorf einen 32jährigen Autofahrer auf dem Birkenweg in Müssingen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Autofahrer aus Kevelaer keinen gültigen Führerschein hat. Auf der Agnesstraße in Ennigerloh kontrollierten die Beamten am Samstag, 14.10.2017, um 04.53 Uhr, einen 24jährigen Autofahrer. Da dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel stand brachten sie den jungen Mann zur Polizeiwache nach Oelde und ordneten eine Blutentnahme bei dem Autofahrer an. Alkoholisiert war ein 21jähriger Ahlener am Sonntag, 15.10.2017, um 07.10 Uhr, mit seinem Pkw auf der Blumenstraße in Drensteinfurt unterwegs. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Die Einsatzkräfte brachten den jungen Mann zur Polizeiwache Ahlen und ordneten auch hier eine Blutentnahme an. Ohne Führerschein war auch ein 18jähriger Oelder am Sonntag, 15.10.2017, um 13.48 Uhr, mit einem Pkw auf der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße in Oelde unterwegs, als Polizeibeamte ihn und sein Fahrzeug kontrollierten. Am Montag, 16.10.2017, um 05.56 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen 49jährigen Ahlener mit seinem Pkw auf der Straße Im Elsken in Ahlen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Die Einsatzkräfte ordneten eine Blutentnahme an und stellten fest, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

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