Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München anlässlich des Fußballspiels 1. FC Nürnberg gegen SG Dynamo Dresden am 22. Oktober 2017 in Nürnberg

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München (ots) - Die Bundespolizeidirektion München hat anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SG Dynamo Dresden auf den Bahnstrecken Dresden - Hof - Nürnberg (Hin- und Rückfahrt), den Bahnsteigen der entsprechenden Bahnhöfe sowie bestimmten Regionalzugverbindungen ein Alkoholkonsumverbot sowie ein Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen erlassen.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR verhängt werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Diese gilt am 22.10.2017 im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen und ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise zu prüfen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

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