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Hannover (ots) - Am Mittwoch, den 25. Oktober 2017, findet in Wolfsburg das Fußballspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und Hannover 96 statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat anlässlich dieser DFB-Pokalspielbegegnung auf festgelegten DB Bahnstrecken und Bahnhöfen sowie in Regionalzug- und S-Bahnverbindungen ein Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ausgesprochen.
Zusätzlich besteht ein Alkoholkonsumverbot nur in Regionalzugverbindungen.
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Weiterhin kann der/die Betroffene von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.
Folgende Bahn- und S-Bahnstrecken einschließlich aller an den Strecken liegenden Bahnhöfen und Haltepunkte sind von der Ordnungsverfügung betroffen:
Hbf. Hannover - Bf. Lehrte - Hbf. Wolfsburg und die Strecke zurück
Hbf. Hannover - Hbf. Braunschweig - Hbf. Wolfsburg und die Strecke zurück
Hbf. Hannover - Hbf. Hildesheim - Hbf. Braunschweig und die Strecke zurück
Bf. Goslar - Bf. Salzgitter-Ringelheim - Hbf. Braunschweig und die Strecke zurück
Bf. Goslar - Bf. Bad Harzburg - Bf. Vienenburg - Bf. Schladen - Bf. Wolfenbüttel - Hbf. Braunschweig und die Strecke zurück
Die Verbote gelten am kommenden Mittwoch, den 25. Oktober 2017, im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Uwe Bonig
Telefon: 0511/ 67675 - 4100
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