Sassnitz: Verwechslung endet mit Schusswaffengebrauch

Sassnitz (ots) - Am Freitagabend, dem 20.10.2017, erhielten die Beamten des Polizeirevieres Sassnitz den Auftrag von der Einsatzleitstelle Neubrandenburg, nach Sassnitz in die Gartenstraße zu fahren, da dort offenbar ein Streit derart eskalierte, dass am Ende ein Schuss mit einer Schreckschusswaffe abgegeben wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen überquerte kurz nach 20:00 Uhr ein 29-jähriger Sassnitzer fußläufig die Stralsunder Straße, als offenbar ein unbekannter Pkw eine verkehrsgefährdende Situation zu seinem Nachteil verursachte. In unmittelbarer Nähe traf der 29-Jährige dann auf einen 22-jährigen Sassnitzer, der sich gerade an seinem Pkw befand und den der 29-Jährige für die Verkehrsgefährdung verantwortlich vermutete. Auf den Vorwurf der Verkehrsgefährdung angesprochen, gerieten beide Männer in Streit, infolgedessen der 29-Jährige gegenüber seinem Kontrahenten beleidigend wurde, ihn bedrohte und körperlich angriff. Der 29-Jährige ließ sich nicht davon überzeugen, dass es sich um eine Verwechslung handelt und bedrängte den 22-Jährigen weiter. Aus Angst schoss dieser mit einer Schreckschusspistole einmal in die Luft. Erst danach ließ der 29-Jährige von seinem Gegenüber ab.

Der 29-Jährige, der bereits mehrfach polizeilich bekannt ist, wies eine Alkoholisierung von über zwei Promille auf. Der Verdacht der Verkehrsstraftat konnte durch die Beamten nicht weiter erhärtet werden. Der Mann muss sich jetzt wegen des Verdachts der Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Er wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen des Platzes verwiesen.

Bei der Überprüfung des 22-Jährigen konnte dieser den Beamten den erforderlichen sogenannten kleinen Waffenschein vorlegen, der zum Führen von Schreckschusswaffen notwendig ist. Gleichwohl wurde die Waffe mit Munition zur Beweissicherung sichergestellt, da für die Schussabgabe kein erforderlicher Erlaubnisschein vorlag. Die Ermittlungen in diesem Fall wurden durch die Kriminalpolizei aufgenommen und dauern, insbesondere zur Prüfung der Notwehrsituation des 22-Jährigen, an.

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