Kelsterbach (ots) - Nachdem er einem Zeugen in der Nacht zum Mittwoch (25.10.) im Langer Kornweg aufgrund seines Alkoholgeruchs auffiel und dieser, um eine Wegfahrt zu verhindern, daraufhin die Polizei verständigte, stellten die Ordnungshüter anschließend bei dem 37-jährigen Fahrer eines Kleinlasters mittels Atemalkoholtest 0,48 Promille fest. Im Rahmen der Personalienüberprüfung stellte sich zudem heraus, dass gegen den Mann bereits ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Weil er die darin geforderten 600 Euro Geldstrafe nicht an Ort und Stelle aufbringen konnte, wurde er vorläufig festgenommen. Am frühen Mittwochmorgen erschien dann ein Ersatzfahrer auf der Wache, der für den Festgenommenen den Kleinlaster weiterfahren sollte und hierzu die Fahrzeugschlüssel bei der Polizei erbat. Auch bei dem Ersatzmann hegten die Beamten rasch den Verdacht, dass er ebenfalls unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte diese Annahme. Das Gerät zeigte 1,16 Promille an. Die Schlüssel verblieben somit bei der Polizei. Im Laufe des Vormittags erschien dann ein Bekannter des 37-Jährigen und entrichtete die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt und konnte nun die Fahrt mit dem Klein-Lkw selber antreten.
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