Vater verletzt eigenen Sohn mit Luftgewehr – Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1181

Alles andere als alltäglich war das Geschehen, welches Polizeibeamte am 27.10.2017 in Dortmund zur Kenntnis bekamen. Anlass war ein Einsatz am Knappschaftskrankenhaus gegen 21.30 Uhr, bei dem es um einen durch einen Schuss verletzten 13-jährigen Jungen aus Dortmund ging.

Die Beamten trafen in den Abendstunden in der Notfallambulanz auf den 13-Jährigen und seinen Vater. Der Junge hatte eine Schussverletzung im Bein und befand sich bei Eintreffen der Polizei bereits in ärztlicher Behandlung.

Was war passiert?

Unter Tränen gab der Vater an, er habe morgens in seiner Wohnung gemeinsam mit seinem Sohn einen Western gesehen. Nicht unüblich in Familien ist bei solchen Freizeitaktivitäten dann das "Cowboy-und-Indianer-Spiel" von Vater und Sohn. Eher unüblich ist jedoch, dass der Vater im Verlauf dieses Spiels mit einem Luftdruckgewehr auf seinen Sohn zielt, schießt und diesen mit einem Diabolo im Bein trifft und nicht unerheblich verletzt.

Der Vater teilte den Beamten mit, ihm wäre nicht bewusst gewesen, dass das Gewehr geladen war.

Auch unüblich: Man versorgte die Wunde oberflächlich, anschließend ging der 13-Jährige zum Sport (!). Als die Wunde dann abends doch stärker schmerzte als erwartet (?), entschloss sich der Vater, gemeinsam mit seinem Sohn in ein Krankenhaus zu fahren. Dort wurde der Junge operiert und verblieb stationär in einem Krankenhaus.

Ach so, auch nicht so üblich: Die abendliche Fahrt mit dem Wagen ins Krankenhaus trat der Vater dann unter Alkoholeinfluss an. Die Polizeibeamten bemerkten den Alkoholgeruch, ordneten eine Blutprobe an und stellten den Führerschein des Vaters sicher.

Die Polizei beschlagnahmte natürlich auch das Luftgewehr und ermittelt gegen den Vater wegen gefährlicher Körperverletzung.

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