171115-2. Eine vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-St.-Georg

Hamburg (ots) - Tatzeit: 15.11.2017, 01:20 Uhr Tatort: Hamburg-St.-Georg, An der Kunsthalle/Ernst-Merck-Straße

Polizeibeamte nahmen heute Morgen einen 27-jährigen Mann vorläufig fest, der im Verdacht steht, einen 29-jährigen Deutschen mit einem spitzen Gegenstand verletzt zu haben. Das zuständige Landeskriminalamt 113 hat die Ermittlungen aufgenommen.

Ein 29-jähriger Deutscher befand sich mit seiner Freundin (28) im Bereich der Kunsthalle, als beide plötzlich von einem Mann angesprochen und nach Zigaretten befragt wurden. Nachdem der Wunsch verneint wurde, ging der Mann den beiden hinterher, entblößte sein Geschlechtsteil und fasste der 28-Jährigen an die Schulter. Daraufhin stellte der 29-Jährige den Mann zur Rede und es kam im Anschluss zwischen den beiden zu einem Gerangel.

Nachdem sich der 29-Jährige mit seiner Freundin vom Ort entfernte, bemerkte er an seinem Körper mehrere Stichverletzungen. Er wies oberflächliche Verletzungen am Oberschenkel und am Oberarm auf. Der Geschädigte wurde nach medizinischer Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht. Es besteht keine Lebensgefahr.

Der mutmaßliche Täter flüchtete zunächst, konnte jedoch im Rahmen einer Sofortfahndung mit 13 Funkstreifenwagen vorläufig festgenommen werden. Er befand sich auf der Kreuzung Ernst-Merck-Straße/ Glockengießerwall und hatte sich seiner Oberbekleidung entledigt. Er wies leichte Schürfwunden an den Händen auf und wurde von der Besatzung des Peter 2/12 zum Polizeikommissariat 14 gebracht.

Eine Suche nach dem möglichen Tatmittel verlief negativ.

Der 27-jährige mutmaßliche Nordafrikaner stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet.

Die Ermittler des Landeskriminalamts führten den Tatverdächtigen dem Haftrichter zu.

Im Rahmen der Fahndung wurde eine weitere männliche Person angehalten und überprüft. Bei der Überprüfung fanden die Beamten bei dem Mann ein Beutel Marihuana. Gegen den 32-jährigen Russen wird gesondert ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.

Schö.

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