Versuchte Vergewaltigung in Münsing – DNA-Reihenuntersuchung in Vorbereitung


16.11.2017, PP Oberbayern Süd

Versuchte Vergewaltigung in Münsing - DNA-Reihenuntersuchung in Vorbereitung
MÜNSING, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Am frühen Morgen des 25. Juni wurde eine junge Frau in Münsing auf dem Heimweg von einer Feier Opfer einer versuchten Vergewaltigung durch einen Unbekannten. Um den Kreis der möglichen Tatverdächtigen einzugrenzen, ordnete das Amtsgericht eine DNA-Reihenuntersuchung an, die derzeit von der Kripo Weilheim vorbereitet wird.

Das spätere Opfer, eine 26-jährige Frau, war am 25. Juni gegen 03.30 Uhr morgens zu Fuß auf dem Heimweg von einer Feier und wurde, fast noch in Sichtweite zum Festgelände, von einem Unbekannten überrascht und angegriffen. Der Täter versuchte, die Frau zu vergewaltigen, ließ aber zum Glück nach einer Weile von seinem Opfer ab.

In enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin in München gelang es, eine DNA-Spur herauszuarbeiten, die offensichtlich vom Täter des Gewaltverbrechens stammt. Ein Abgleich in der DNA-Datenbank verlief ergebnislos. Weil auch die folgenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen in dem Fall bis jetzt noch nicht zur Klärung führten, erließ das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Beschluss zur Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung. 15 Personen, auf welche die vom Opfer abgegebene Täterbeschreibung zutrifft und die zur Tatzeit im Bereich von Münsing wohnhaft waren, wurden von der Kripo Weilheim schriftlich zu der Untersuchung eingeladen. Die DNA-Untersuchung wird noch im Laufe dieses Monats stattfinden.

Die Teilnahme der eingeladenen Personen an diesem Screening ist freiwillig, kann aber auch zur zweifelsfreien Entlastung von Unschuldigen beitragen. Die Auswertung der anonymen Speichelproben erfolgt durch das Rechtsmedizinische Institut in München. Ein Abgleich des gewonnenen DNA-Musters wird ausschließlich mit der gesicherten Tatortspur durchgeführt, eine Speicherung in der DNA-Datenbank sowie ein Vergleich mit bereits einliegenden Mustern ist rechtlich nicht zulässig. Nach dem Abgleich mit der Tatortspur werden die unzutreffenden DNA-Muster nach den gesetzlichen Bestimmungen vernichtet.
Erstmeldung: Nach versuchter Vergewaltigung in Münsing: Kripo sucht Zeugen