Delmenhorst (ots) - Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus:
Am Samstag, 25.11.2017, versuchten unbekannte Täter zwischen 16:30 und 19:00 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Schollstraße, Delmenhorst, einzudringen. Da das angegriffene Fenster den Aufbruchversuchen standhielt, blieb es bei dem Versuch, durch den ein Schaden von mehreren hundert Euro entstand.
Einbrüche in Einfamilienhäuser:
Im Gegensatz zu dem gemeldeten Einbruchversuch drangen unbekannte Täter am Samstag, 25.11.2017, 17:30 - 18:45 Uhr, nach Aufhebeln einer Hintereingangstür in ein anderes Wohnhaus in der Schollstraße, Delmenhorst, ein. Hier wurden diverse Räume durchsucht und schließlich Schmuck in noch unbekannter Menge entwendet.
Ein weiterer Einbruch in ein Einfamilienhaus ereignete sich am Samstag, 25.11.2017, im Zeitraum 13:00 - 19:35 Uhr im Ziethenweg, Delmenhorst. In diesem Fall drangen Unbekannte Täter in das Wohnhaus ein, indem sie die Terrassentür aufhebelten. Es wurden diverse Räume durchsucht und schließlich Bargeld, Schmuck und Porzellan entwendet. Auch hier steht die Schadenshöhe noch nicht fest.
In der Zeit von Samstag, 25.11.2017, 13:20 Uhr, bis Sonntag, 26.11.2017, 00:25 Uhr, drangen unbekannte Täter nach Aufhebeln eines Fensters in ein Wohnhaus in der Straße Am Schafkoven, Delmenhorst, ein. Hier wurden Schmuck und Uhren entwendet. Zur Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden.
Einbrüche in Kleingartenanlage:
In der Nacht zu Samstag, 25.11.2017 wurden fünf Gartenhäuser einer Kleingartenanlage in der Buchenstraße, Delmenhorst, aufgebrochen. Während in vier Fällen augenscheinlich nichts entwendet wurde, erlangten die Täter in einem Fall Werkzeug für mehrere hundert Euro.
Fahren unter Alkoholeinfluss:
Am Samstag, 25.11.2017, 09:10 Uhr, kontrollierte eine Funkstreife einen 67 Jahre alten Delmenhorster PKW-Fahrer in der Annenheider Straße, Delmenhorst. Bei ihm wurde eine Atemalkoholkonzentration von 0,88 Promille festgestellt.
Am Samstag, 25.11.2017, 18:50 Uhr, stellte eine Funkstreife bei einem 30 Jahre alten Delmenhorster Fahrer eines Kleinkraftrades eine Alkohol- und Betäubungsmittelbeeinflussung fest. In beiden Fällen erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
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