171126-3. Zuführung eines Fahrzeugführers nach Verdacht der Trunkenheit und Flucht nach Verkehrsunfall mit einem Funkstreifenwagen in Hamburg-Hammerbrook

Hamburg (ots) - Zeit: 25.11.2017, 04:05 Uhr Ort: Hamburg-Hammerbrook, Spaldingstraße

Beamte des Polizeikommissariats 41 nahmen Samstagfrüh einen 35-jährigen Fahrzeugführer vorläufig fest, nachdem er sich alkoholisiert durch Flucht einer Verkehrskontrolle zu entziehen versuchte, dabei einen Funkstreifenwagen beschädigte und mehrere Verkehrsverstöße beging. Der Verkehrsunfalldienst Ost (VD 3) übernahm die Ermittlungen.

Während einer Streifenfahrt wurde die Besatzung des Funkstreifenwagens Peter 41/10 in der Ankelmannstraße auf einen Mercedes Benz A200d aufmerksam, welcher "Schlangenlinien" fuhr.

Im weiteren Verlauf wurde der später festgestellte 35-jährige Pole durch Anhaltesignale (Blaulicht und Aufschrift "Stopp Polizei") des Funkstreifenwagens in der Eiffestraße/Anckelmannsplatz zum Stehen bleiben aufgefordert.

Statt anzuhalten, beschleunigte der Fahrer des Mercedes, missachtete das führ ihn anzeigende Rotlicht und flüchtete über den Kreuzungsbereich in Richtung Spaldingstraße. Er missachtete zwei weitere Rotlicht anzeigende Ampeln und kam schließlich hinter dem Funkstreifenwagen zum Stehen, welche ihn unter Betätigung des Matinshorns überholt hatten.

Bevor es jedoch zu einer Kontrolle kam, fuhr der Pole an, stieß gegen die Stoßstange des Streifenwagens und flüchtete weiter in Richtung Repsoldstraße.

Im Rahmen der Sofortfahndung mit insgesamt sieben Funkstreifenwagen konnte der alkoholisierte Fahrzeugführer in der Eiffestraße/Rückersweg angehalten und vorläufig festgenommen werden.

An dem Mercedes stellten die Beamten zwei frische Unfallschäden fest, wobei nur einer dieser Schäden dem Zusammenstoß mit dem Funkstreifenwagen zugeordnet werden konnte.

Dem Polen wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte dem Haftrichter zugeführt.

Die Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes, insbesondere zum zweiten Unfallschaden, dauern an.

Th.

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