29221 Celle (ots) - Am 27.11.2017, gegen 22:50 Uhr, wurde durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Celle eine 30 jährige Fahrzeugführerin aus Celle im Bereich der Mühlenstraße in einem PKW Mercedes Benz SLK aufgrund auffälliger Fahrweise gestoppt und kontrolliert.
Dabei fiel den eingesetzten Polizeibeamten Atemalkoholgeruch in der Atemluft der Fahrzeugführerin auf. Nach Durchführung eines Atemalkoholtest wurde ein Wert von über 1,6 Promille festgestellt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die junge Dame nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist und sie diese nach eigenen Angaben aufgrund eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluß "bereits verloren" habe.
Im Anschluß wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet. Die im Fahrzeug befindliche Beifahrerin, eine Freundinn der 30 jährigen Cellerin, hatte wohl wenig Einfluß auf die Fahrzeugführerin.
Die Untersagung der Weiterfahrt wurde jedoch im weiteren offensichtlich missverstanden, da das gleiche Fahrzeug am 28.11.2017, gegen 00:20 Uhr im Bereich der Riemannstraße erneut auffällig und diesmal zu einem Verkehrsunfall beteiligt war.
Im Einmündungsbereich kam das Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte seitich/frontal in ein geparkt stehenden Mercedes Vito.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesammt ca. 6000,- Euro, Front -und Beifahrerairbag am PKW Mercedes SLK lösten aus, eine Person wurde durch den Aufprall leichtverletzt.
Die Fahrzeugführereigenschaft ist zum derzeitigen Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen ungeklärt, sowohl von der 30 jährigen Cellerin, als auch von der 27 jährigen Freundinn aus Hannover -ebenfalls alkoholisiert-, wurde jeweils eine Blutentnahme entnommen.
Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurden diesmal hierzu eingeleitet.
Weiter wurde bei der 30 jährigen Cellerin eine geringe Menge Marihuana festgestellt, so dass noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde.
Kein schönes Ende einer Geburtstagsfeier, die 27 jährige Hannoveranerin hatte kurz zuvor in ihren Geburtstag "hineingefeiert".
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