Kontrolle zur Benutzung von Kinderrückhaltesystemen – Heiligenhaus – 1711147

Symbolbild: Polizeikontrolle im Straßenverkehr

Mettmann (ots) - Am frühen Dienstagmorgen des 28.11.2017 führten Beamte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann an verschiedenen Orten in Heiligenhaus gezielte Kontrollen zur Nutzung von Rückhaltesystemen beim Fahrzeugtransport von Kindern im öffentlichen Straßenverkehr durch. Vor einer örtlichen Grundschule trafen die Beamten dabei auf einen angeschnallten 56-jährigen Fahrzeugführer aus Heiligenhaus in dessen Atemluft die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Auf der Rücksitzbank seines Fahrzeugs befanden sich zwei Kinder (6 und 9 Jahre) die weder besonders gesichert, noch mit den serienmäßigen Sicherheitsgurten angeschnallt waren.

Ein an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 56-Jährigen ergab einen Wert von etwa 0,7 Promille. Zwecks gerichtsfester Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde der alkoholisierte Fahrzeugführer deshalb zur Polizeiwache nach Velbert verbracht und dort nach Durchführung einer bestätigenden Atemalkoholüberprüfung sowie Einleitung eines Bußgeldverfahrens wieder entlassen. Das weitere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurde ihm bis zur entsprechenden Ausnüchterung selbstverständlich untersagt. Dem 56-jährigen Betroffenen drohen nun nach der polizeilichen Anzeigenerstattung ein empfindliches Bußgeld, sowie ein einmonatiges Fahrverbot, wegen Trunkenheit am Steuer und wegen des Verstoßes gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Sicherung von zwei Kindern während der Fahrt im PKW.

Aber auch den Beifahrer des Wagens, den angeschnallten Vater der zwei ungesicherten Kinder, droht ein Bußgeld. Als Verantwortlicher hätte auch der 35-Jährige, beim Transport seiner Kinder im Fahrzeug, für die ordnungsgemäße Sicherung Sorge tragen müssen.

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