Verkehrsregelung nicht verstanden – es lag wohl am Alkohol

Vettweiß (ots) - Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall wurde am Dienstagnachmittag der Verkehr in der Ortslage Lüxheim in Richtung Kelz abgeleitet.

Zu diesem Zweck hatte sich ein Kradfahrer der Polizei dort postiert und gab entsprechende Anweisungen. Gegen 16:45 Uhr befuhr ein 49-Jähriger aus Vettweiß die B 477 aus Richtung Nörvenich kommend. Den Kradfahrer, der mit seiner Anhaltekelle signalisierte, dass er dort nicht weiter fahren könne, nahm er offenbar nicht wahr. Er fuhr mit geringer Geschwindigkeit auf den Beamten zu, der auf den Gehweg ausweichen musste, um nicht überfahren zu werden. Dass der Mann zu diesem Zeitpunkt ein Mobiltelefon in der Hand hielt, war der Aufmerksamkeit sicherlich auch nicht zuträglich.

Der Polizist rief mehrfach, dass er dort nicht weiterfahren könne. Der Autofahrer hielt, setzte rückwärts und wollte davon fahren. Dem Beamten gelang es jedoch, durch das geöffnete Seitenfenster den Mann zum Anhalten zu bewegen. Hierbei fiel ihm gleich der deutliche Alkoholgeruch auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Was folgte war ein Transport zur Polizeiwache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Einsichtig zeigte der Mann sich nicht, sodass zum Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs noch der Tatbestand der Beleidigung hinzukam.

Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und ihm bis auf weiteres das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.

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