Mönchengladbach (ots) - Am vergangenen Dienstag hat die Polizei nach einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus auf dem Pirolweg in Wickrathberg drei Tatverdächtige festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Alle drei Personen gingen in Untersuchungshaft.
Ein 57-Jähriger hatte der Polizei gegen 16:30 Uhr gemeldet, dass gerade zwei Personen versuchten, in sein Haus einzubrechen. Er hatte es durch eine Smart Home-Überwachung gesichert und wurde entsprechend informiert. Bei Eintreffen der Beamten sah eine Nachbarin zwei Personen auf dem Grundstück und danach durch ihren Garten flüchten. Sie liefen in Richtung eines nahestehenden Autos. Auto und Personen entfernten sich fluchtartig in Richtung "Güdderather Weg".
Gleichzeitig fahndenden Polizisten fiel auf dem Güdderather Weg ein zügig fahrender Pkw mit französischem Kennzeichen auf. Sie kontrollierten das Auto, in dem zwei Männer und eine Frau saßen. Die Kennzeichen waren nicht ausgegeben. Der Verdacht erhärtete sich, dass sowohl diese als auch das Fahrzeug gestohlen waren. Im Auto lagen typische Einbruchutensilien. Die Täterbeschreibungen trafen auf die Frau und den Beifahrer zu.
Die Personen konnten sich nicht ausweisen und wurden vorläufig festgenommen. Es entstand der Verdacht der falschen Personalienangaben. Der Beifahrer (16) machte gänzlich falsche Angaben, konnte aber zweifelsfrei identifiziert werden. Bei dem polizeilich bereits in Erscheinung getretenen Jugendlichen wurde ein Snaptütchen mit mutmaßlichen Drogen gefunden. Die Angaben der beiden anderen, deren zufolge die Frau 16 und der Fahrer 13 Jahre alt sein sollten, konnten nicht zweifelsfrei bestätigt werden.
Am Tatobjekt selber stellten die Beamten Hebelspuren an Fenstern und Türen im rückwärtigen Bereich fest. Das Glas der Terrassentür war beschädigt und auf Höhe des Türgriffs durchbrochen. Offensichtlich waren die Einbrecher gestört worden bevor sie in das Haus gelangten.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die drei Personen gestern einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den Beifahrer und die Frau. Da der Fahrer angab, 13 Jahre alt zu sein, sein Erscheinungsbild aber erheblichen Zweifel daran zuließ, blieb er durch richterlichen Beschluss in Haft. Ein medizinisches Gutachten bestätigte heute, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Daraufhin verblieb auch er in Untersuchungshaft.
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, besonders schweren Fall des Diebstahls von Kraftwagen, Kennzeichenmissbrauchs, versuchtem Tageswohnungseinbruchdiebstahl, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet. (cw)
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