Die Kriminalpolizei warnt: Betrugsmasche „CEO-Fraud“ auch im südlichen Oberbayern


06.12.2017, PP Oberbayern Süd

Die Kriminalpolizei warnt: Betrugsmasche „CEO-Fraud“ auch im südlichen Oberbayern
LANDKREIS ALTÖTTING. In „letzter Sekunde“ gelang es Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei mehr als 900.000 Euro auf einem polnischen Bankkonto „einzufrieren“. Das Geld hatten Betrüger zuvor bei einem mittelständischen Betrieb aus dem Landkreis Altötting mit dem sogenannten „CEO-Fraud“ ergaunert. Die Kriminalpolizei warnt vor der Betrugsmasche und erklärt, wie die Täter dabei vorgehen.

Der aktuelle Fall Angefangen hatte alles Mitte November 2017 mit dem Anruf eines Unbekannten bei der Finanzabteilung eines mittelständischen Betriebs aus dem Landkreis Altötting. Der Anrufer schaffte es dabei gegenüber der Buchhalterin absolut glaubhaft, sich als Geschäftsführer der Firma auszugeben und erschlich sich dabei in mehreren vertraulichen Emails das Vertrauen der Angestellten. Natürlich spielten die Geheimhaltung und die absoluten Verschwiegenheit der Frau „zum Besten“ der Firma eine entscheidende Rolle. So überwies die getäuschte Buchhalterin schließlich 921.000 Euro auf ein polnisches Geschäftskonto.

Entdeckt wurde der Schwindel, als die Betrüger versuchten, die Frau mit derselben Masche nochmals zur Überweisung eines hohen sechsstelligen Betrages zu bringen, das Konto der Firma aber nicht mehr gedeckt war. Fünf Tage nach der ersten Überweisung wurde Anzeige erstattet und Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei eingeschaltet. Eine Rückbuchung der 921.000 Euro war zu diesem Zeitpunkt für die Firma bereits nicht mehr möglich.

Weil die Ermittler der Kripo Mühldorf sofort den Kontakt zur sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein suchten, konnten von dort aus noch am selben Tag Beschlüsse mit dem Ziel erwirkt werden, das Konto in Polen „einzufrieren“. Dies gelang, weil Behörden wie die „Financial Intelligence Unit (FIU)“ des Zoll und die zuständige Staatsanwaltschaft in Warschau eingebunden wurden und so die Beschlüsse im vorgezogenen Rechtshilfeverfahren an die Bank in Polen zugestellt werden konnten.

Der Fall beweist wieder, dass Strafverfolgungsbehörden europaweit über Grenzen hinweg bestens zusammenarbeiten können. Wenn dann bei den Beteiligten Schnelligkeit, Fachwissen hinsichtlich des Modus Operandi und „internationales Ermittlungsgeschick“ dazukommen, können Erfolge wie im vorliegenden Fall gelingen.

Wie funktioniert die Betrugsmasche? Die Täter nutzen Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister oder auf ihren Homepages veröffentlichen. Sie legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments und geben sich dann als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie etwa über gefälschte Email-Adressen wegen einer angeblichen Unternehmensübernahme oder einer geänderten Kontoverbindung den Transfer größerer Geldbeträge auf Konten in aller Welt, häufig in osteuropäische Staaten. So konnten Kriminelle in den vergangenen Jahren Millionenbeträge erbeuten.
Wie kann ich mich schützen? Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren! Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens! Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden: 1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise 2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber 3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt!
Informationen zum Thema finden Sie auch auf den Polizeiseiten