+++ Ergänzung zu den Verkehrsunfällen am vergangenen Wochenende +++

Oldenburg (ots) - Pressemitteilung des Autobahnpolizeikommissariates Oldenburg:

Am vergangenen Wochenende ereigneten sich auf den Autobahnen A 28 und A 29 aufgrund der Straßenglätte eine Vielzahl an Verkehrsunfällen.

Unter anderem kam es am Samstag, dem 9. Dezember 2017 um 15:54 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Richtungsfahrbahn Wilhelmshaven der Autobahn 29. Ein 73-jähriger Fahrzeugführer verlor aufgrund der witterungsbedingten Straßenglätte zwischen der Anschlussstelle Ohmstede und dem Parkplatz Bornhorster Wiesen die Kontrolle über seinen Mercedes. Das Fahrzeug prallte gegen die Mittelschutzplanke. Pkw und Mittelschutzplanke wurden dabei beschädigt; der Sachschaden betrug etwa 5000 Euro. Während der Verkehrsunfallaufnahme durch Polizeibeamte wurde der Verkehr einspurig über den Überholfahrstreifen an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Dazu stellten die Einsatzkräfte Nissenleuchten, Leitkegel und Klappbaken zur Absicherung der Unfallstelle auf. Zusätzlich wurde das Blaulicht des Streifenwagens eingeschaltet.

Trotz dieser Sicherungsmaßnahmen konnte hier, wie auch bei einer Vielzahl der anderen Unfälle, beobachtet werden, dass eine große Anzahl der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit im Bereich der Unfallstellen nicht reduzierten. In einem Fall verlor ein 23-jähriger Fahrzeugführer die Kontrolle über seinen VW und schleuderte in den abgesperrten Bereich der Unfallstelle hinein. Die beiden Beamten, die mit der Unfallaufnahme beschäftigt waren, konnten sich über die Außenschutzplanke in Sicherheit bringen.

Der Pkw des 23-jährigen wurde durch einen Achsbruch beschädigt und verkeilte sich infolge dessen an der Mittelschutzplanke. Das Fahrzeug sowie Teile der Außenschutzplanke wurden erheblich beschädigt. Der Sachschaden beträgt mehrere Tausend Euro. Gegen den 23-jährigen Fahrzeugführer wurde aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bei winterglatter Fahrbahn ein Verfahren eingeleitet.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang nochmals dringend an alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise an die herrschenden Witterungsbedingungen anzupassen. Unfallstellen sind Gefahrenstellen; insbesondere hier besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Geschwindigkeit zu reduzieren und vorsichtig vorbeizufahren.

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