„Rettungsgasse hilft Leben retten“ – Aktionstag der Autobahnpolizeistation Holzkirchen


16.12.2017, PP Oberbayern Süd

„Rettungsgasse hilft Leben retten“ - Aktionstag der Autobahnpolizeistation Holzkirchen

IRSCHENBERG, Lkr. Miesbach. Am Freitag, den 15.12.2017, führte die Autobahnpolizeistation Holzkirchen einen Aktionstag zum Thema „Rettungsgasse“ durch. Hierzu erklärt Polizeihauptkommissar Johannes Klinger, Leiter der Autobahnpolizeistation Holzkirchen: „Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald der Verkehr stockt. Versucht man, erst dann eine Rettungsgasse frei zu machen, wenn sich im Stau ein Einsatzfahrzeug nähert, hat man oft schlicht keinen Platz mehr, auszuweichen.“


Am Vormittag informierten Kräfte der Autobahnpolizei Holzkirchen, der Feuerwehr Irschenberg und der Autobahnmeisterei Holzkirchen Verkehrsteilnehmer an der Tank- und Rastanlage Irschenberg und verteilten Informationsbroschüren. Aufgestellte Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Autobahnmeisterei veranschaulichten die nötigen Durchfahrtsbreiten. Wie die Rettungsgasse gebildet werden muss, zeigte große LED-Animation auf einem sogenannten „Vorwarnanhänger“ der Autobahnmeisterei.

Im Gespräch mit Verkehrsteilnehmern wurde klar: die Notwendigkeit, eine Rettungsgasse bei Stau zu bilden, ist den meisten Autofahrern bewusst. Auch, dass die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem daneben gebildet werden muss. Unklarheiten scheinen immer noch bei der Frage zu bestehen, wann genau eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Wer auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen.

Die Autobahnpolizei appelliert besonders an die Führer von großen Fahrzeugen wie Lkw und Bussen oder Gespannen mit Anhängern, bei Staubildung auf dem rechten Fahrstreifen zu bleiben. Klinger: „Wir stellen immer wieder fest, dass große Sattelzugmaschinen oder Busse auf allen Fahrstreifen stehen. Diese Fahrzeuge sind so breit, dass eine Rettungsgasse alleine schon aus Platzmangel nicht frei gemacht werden kann.“

Die Verkehrspolizei möchte an das richtige Verhalten erinnern: Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald der Verkehr stockt - nicht erst, wenn der Verkehr komplett steht oder sich Einsatzfahrzeuge nähern. Die Gasse wird immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben gebildet. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Die Gasse muss so breit sein, dass auch große Feuerwehr- oder Bergungsfahrzeuge problemlos passieren können. Halten Sie Abstand zum Vordermann, um ausreichend Raum zum Rangieren zur Verfügung zu haben! Vermeiden Sie Fahrstreifenwechsel und beobachten Sie aufmerksam das Verkehrsgeschehen, insbesondere im Rückspiegel! Halten Sie die Gasse offen, wenn ein Einsatzfahrzeug durchgefahren ist!