Borken (ots) - (dm) Am frühen Montagabend kam es auf der Ahauser Straße in Höhe der Heidener Straße gegen 17.00 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer (55, Südlohn) stand als Linksabbieger auf der Ahauser Straße an der roten Ampel. Ein weiterer Autofahrer (34, Borken) fuhr auf der Geradeausfahrspur und zog in Höhe des Südlohners nach links und somit in sein Auto. Beide Fahrer blieben unverletzt. Die aufnehmenden Polizisten konnten bei dem Unfallfahrer deutlich Alkohol riechen. Der Borkener gab auf Befragen hin an, kurz eingenickt zu sein. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ließ auf einen Wert von über drei Promille schließen. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Die Beamten stellten den vorläufigen Führerschein des 34-Jährigen sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt. Nachdem ihm bereits im April 2015 die Fahrerlaubnis entzogen worden war, hatte er diese erst im August dieses Jahres erneut zugeteilt bekommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden in Höhe von etwa 1.250 Euro. Den Borkener erwartet nun ein Strafverfahren.
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