Mettmann (ots) - Am frühen Donnerstagmorgen des 21.12.2017, gegen 06.40 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Monheimer Polizei einen auffälligen PKW VW, der die Lichtenberger Straße in Monheim am Rhein in Richtung Berliner Ring befuhr. Auffällig an dem Fahrzeug waren laute Schleifgeräusche und Funkenflug eines zerstörten Vorderrades, dessen ungeachtet der Wagen dennoch weiterhin gefahren wurde.
Die Beamten stoppten die seltsame Fahrt des schwarzen Polos und kontrollierten den 36-jährigen Fahrer am Steuer des Wagens. Dabei schlug ihnen direkt starker Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug und der Atemluft des Monheimers entgegen. Zudem lallte der Kontrollierte und konnte sich auch kaum sicher auf den eigenen Beinen halten. Ein deshalb an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,72 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 36-Jährigen ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde informiert und ordnete, zur Beweisführung im Verfahren, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an. Ein Führerschein des Beschuldigten konnte nicht direkt sichergestellt werden, da der Beschuldigte die angeblich in Polen erworbene Fahrerlaubnis nicht auffinden und deshalb auch nicht vorzeigen konnte. Hierzu eingeleitete polizeiliche Ermittlungen zum Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dauern aktuell noch an.
Dem 36-jährigen Monheimer wurde zum Abschluss der Maßnahmen bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge ausdrücklich untersagt. Ein Unfallort, an dem das Vorderrad des Polos zerstört worden sein könnte, wurde trotz intensiver Suche nicht gefunden. Nach Angaben des VW-Fahrers war der Reifen einfach ohne erkennbaren Grund während der Fahrt geplatzt. Da er aber nur noch eine kurze Strecke nach Hause fahren wollte, sei er einfach weiter gefahren ohne den Reifen zu wechseln.
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