Sankt Augustin/Königswinter (ots) - Alle Merkmale trafen gestern Abend (20.12.2017) auf einen 77-jährigen Königswinterer zu, der Streifenbeamte der Polizei Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises auf Trab hielt. Zeugen hatten der Siegburger Polizei einen stark unfallbeschädigten silberfarbenen Toyota gemeldet. Der Fahrer des Toyotas, ein 77-jähriger Königswinterer, war mit schadhafter bzw. fehlender Bereifung in Sankt Augustin-Niederpleis in Richtung Birlinghoven unterwegs. Warnhinweise der Zeugen an einer Ampel ignorierte er. Da der Autofahrer offensichtlich im Zuständigkeitsbereich der Polizei Bonn wohnte, wurde parallel auch die Bonner Polizei über den Vorfall informiert. An der Wohnanschrift in Königswinter trafen dann ein Streifenwagen aus Sankt Augustin und zwei aus Bonn ein. Der PKW des augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehenden 77-Jährigen wies im Frontbereich erhebliche frische Unfallschäden auf. Die Beteiligung an einem Verkehrsunfall stritt der Senior jedoch ab. Die Polizisten aus Sankt Augustin machten sich auf die Suche nach der Unfallstelle und wurden auf der Frankfurter Straße in Sankt Augustin-Buisdorf fündig. Anhand der Spurenlage war der Königswinterer auf der Frankfurter Straße aus Richtung Hennef kommend in Richtung Siegburg gefahren. An einer Querungshilfe für Fußgänger war er über zwei Verkehrszeichen gefahren und hatte das Betonfundament der Beschilderung aus dem Boden gerissen. Teile seines Toyotas waren an der Unfallstelle liegen geblieben. Der entstandene Sachschaden wird auf 3500,- Euro geschätzt. Während der Suche nach der Unfallstelle beschäftigten sich die Bonner Streifenwagenbesatzungen mit dem alkoholisierten Fahrer, der zunehmend aggressiv wurde und die Polizisten beschimpfte und beleidigte. Als er dann versuchte nach den Beamten zu treten, musste er überwältigt werden und bekam Handfesseln angelegt. Im Krankenhaus Siegburg wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein hielten die Beamten ein. Die Polizei ermittelt nun gegen den 77-Jährigen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. (Bi)
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