Polizei wünscht friedlichen Jahreswechsel und gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk und Schreckschusswaffen

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Oldenburg (ots) - Silvester steht vor der Tür und die Vorbereitungen laufen, nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Region, auch bei der Polizei. "Wir in der Polizeidirektion Oldenburg werden auch in der Silvesternacht sehr aufmerksam sein, damit die Bürgerinnen und Bürger unbeschwert und fröhlich ins neue Jahr hineinfeiern können. Wir sind personell gut vorbereitet, sodass wir bei Bedarf schnell und konsequent eingreifen können", sagt Polizeivizepräsident Bernd Deutschmann zu den anstehenden Silvesterfeierlichkeiten.

Seit dem heutigen Donnerstag kann Silvesterfeuerwerk in den Supermärkten und im Fachhandel erworben werden. Die Einen planen das große Feiern, die Anderen eher den gemütlichen Jahreswechsel im Kreise von Freunden und Familie. Was wohl alle gemeinsam haben, sind die Gedanken daran, welche Raketen und Knaller gekauft werden und welche Raketen oder Feuerwerksbatterien um Mitternacht in den Nachthimmel aufsteigen sollen. Damit der traumhafte Jahreswechsel nicht zum Albtraum wird, haben wir ein paar Informationen für Sie zusammengestellt.

Feuerwerk

Leider kommt es alle Jahre wieder an Silvester zu schweren Unfällen, wie z.B. zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet werden oder illegales Feuerwerk und selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Deswegen sollte Silvesterfeuerwerk grundsätzlich nur im regulären Handel erworben werden. Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Die Polizeidirektion Oldenburg warnt vor dem Kauf von nicht gekennzeichnetem Feuerwerk. Feuerwerkskörper müssen mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen sein. Außerdem muss jeder pyrotechnische Gegenstand eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung haben. Weisen Feuerwerkskörper diese Merkmale nicht auf oder sind die aufgedruckten Zeichen gefälscht worden, handelt es sich um illegales Feuerwerk. Hinweise hierauf können auffällige Schreibfehler oder eine fehlende Gebrauchsanleitung sein. Die illegalen Feuerwerkskörper sind nicht kontrolliert worden und hierdurch besonders gefährlich. Beim Umgang, insbesondere beim Abbrennen mit nicht gekennzeichnetem Feuerwerk, kann es zu schweren Unfällen kommen, die lebensgefährlich werden können. Lassen Sie von diesen teils günstigen aber auch unberechenbaren Böllern unbedingt die Finger!

Das Silvesterfeuerwerk darf grundsätzlich nur zum Jahreswechsel am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. In manchen Städten und Gemeinden ist das Abbrennen nur zwischen 18.00 Uhr abends und 6 Uhr morgens erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich an ihrem Wohnort nach den genauen Zeiten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sind Feuerwerke generell verboten. Wir bitten auch um Rücksichtnahme in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften. Zugelassene Böller, Feuerwerkskörper und Raketen sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Deshalb lesen Sie aufmerksam die Gebrauchsanleitung, suchen sie sich einen geeigneten Ort, achten auf Wetter, Wind und Kleidung und halten sie einen Schutzabstand zu Personen und Gebäuden ein.

Einen umfassenden Überblick gibt Ihnen das anliegende Informationsblatt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de

Schreckschusswaffen

Hinsichtlich der Nutzung von Schreckschusswaffen ist folgendes zu bedenken: Frei erwerbliche Schreckschusswaffen unterliegen auch an Silvester und Neujahr den ganz klaren, üblichen Regelungen! Das heißt: Die allgemeine Erlaubnis zum Abbrennen von Böllern und Raketen zum Jahreswechsel ist nicht einfach übertragbar auf das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit.

Hier gilt: Wer mitten in der Öffentlichkeit, also auf öffentlichen Straßen, Wegen, Veranstaltungen usw. mit Schreckschusswaffen "nur so zum Spaß" schießt oder mit Hilfe dieser Waffen z. B. Silvestermunition verschießt, verstößt womöglich empfindlich gegen das Waffenrecht, wenn er keine Sondererlaubnis zum Schießen vorweisen kann. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass gerade Silvester gefeiert wird. Auch der sogenannte Kleine Waffenschein stellt ausdrücklich keine Schießerlaubnis dar und berechtigt in keiner Weise dazu, in der Öffentlichkeit ohne Rechtfertigung zu schießen.

Etwas anderes kann an Silvester nur ausnahmsweise gelten, wenn wir uns nicht in der Öffentlichkeit befinden. Wer also als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum gem. § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG als volljährige Person mit einer erwerbsfreien Schreckschusswaffe (mit PTB-zeichen) zum Beispiel handelsübliche Silvesterpatronen verschießt, bedarf keiner besonderen Schießerlaubnis, wenn die Geschosse das Besitztum in keinem Fall verlassen können, indem ausschließlich senkrecht nach Oben geschossen wird.

Ansonsten gilt jedoch ganz klar: In der Öffentlichkeit ist das ungenehmigte Führen und Schießen mit Schreckschusswaffen sowie auch das Verschießen von Silvestermunition im Regelfall ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann entsprechend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Alkohol, Autofahren und Silvesterfeuerwerk zünden

Eine weitere Gefahrenquelle stellt auch der übermäßige Alkoholkonsum an Silvester dar. Das gilt sowohl für den Heimweg, den man besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi antritt, wenn einem der Führerschein lieb ist. "Feiern Ja - Fahren Nein" lautet deswegen das Motto an Silvester.

Das gilt aber auch für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk, wenn man gleichzeitig das ein oder andere Glas Sekt zum Jahreswechsel trinkt. In der Vergangenheit gab es immer auch wieder schwere Verletzungen und Brände, die dadurch verursacht wurden, weil Menschen zu alkoholisiert waren, um noch sicher Feuerwerk zünden zu können.

Wir wollen, dass Sie gesund und sicher ins neue Jahr kommen. Deswegen beherzigen Sie unsere Tipps und Hinweise, damit der gute Rutsch ins neue Jahr auch für alle gelingt.

Rückfragen bitte an:

Mathias Kutzner

Polizeidirektion Oldenburg
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