Salzgitter (ots) - Fahren unter Alkoholeinfluss
Salzgitter-Lebenstedt, Schäferkamp, 12.01.2018, 21:30 Uhr
In den Abendstunden des Freitages wurde ein 41-jähriger Fahrzeugführer im Schäferkamp einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde bei diesem ein Atemalkoholwert von 0,70 Promille festgestellt. Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrzeugführer eingeleitet und es wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Salzgitter-Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße, 13.01.2018, 04:40 Uhr
In den frühen Morgenstunden des Samstags wurde ein, aus einem Nicht-EU-Staat stammender, 33-jähriger Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Person zeigte einen ausländischen Führerschein vor. Eine Überprüfung ergab, dass die Person bereits seit mehr als 6 Monaten über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt. Personen aus Nicht-EU-Staaten sind in diesem Fall verpflichtet ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, da nach Ablauf von 6 Monaten die Berechtigung zur Nutzung der ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland erlischt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet und es wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Verkehrsunfall aufgrund von Alkoholbeeinflussung
Salzgitter-Watenstedt, Heerter Straße, 13.01.2018, 06:15 Uhr
Ein 20-jähriger Fahrzeugführer verliert auf dem Weg von Salzgitter-Heerte nach Salzgitter-Watenstedt die Kontrolle über seinen Pkw, kommt von der Fahrbahn ab und stößt u.a. gegen ein Leitpfosten und einen Baum. Der Pkw überschlägt sich und kommt auf dem Fahrzeugdach zum Stehen. Am Pkw entsteht ein Totalschaden. Der Fahrzeugführer wird glücklicherweise lediglich leicht verletzt. Beim Fahrzeugführer wird eine Alkoholbeeinflussung festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt eine Atemalkoholkonzentration von 1,58 Promille. Dem 20 Jährigem wird eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wird sichergestellt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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