Erfolg gegen „Auto-Poser-Szene“ -Illegales Autorennen gestoppt und Führerscheine beschlagnahmt-
16.01.2018, PP Oberbayern Süd
Erfolg gegen „Auto-Poser-Szene“ -Illegales Autorennen gestoppt und Führerscheine beschlagnahmt-
ROSENHEIM. Ein deutliches Zeichen setzte die Rosenheimer Polizei am Sonntagabend (14.01.2018) gegen zwei junge Männer aus Tirol, die sich in der Stadt ein illegales Straßenrennen lieferten. Beide Fahrzeuge konnten mit bis zu 130 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen werden. Die Raser müssen sich nun nach dem neu geschaffenen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ verantworten.
Seit Juli 2017 bekämpft die zentrale Ermittlungsgruppe „Auto-Poser-Szene“ gezielt illegale Straßen- und Beschleunigungsrennen, Lärmbelästigungen sowie Verstöße nach dem Zulassungsrecht. Aufgrund zahlreicher Kontrollen und verstärkter Polizeipräsenz kam es bisher zu fünf Fahrverboten wegen Straßenrennen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen nach der StVO. Ebenso wurden nicht eingetragene Zubehörteile an Fahrzeugen konsequent zur Anzeige gebracht. In engster Abstimmung mit den zuständigen Führerscheinstellen der Stadt und des Landkreises Rosenheim werden relevante Personen mitgeteilt und einer Überprüfung der Fahrereignung unterzogen.
Am Sonntag gegen 22:30 Uhr konnten durch Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim zwei Fahrzeuge wartend an der Ampel Kreuzung Kufsteiner Straße / B15 beobachtet werden. Kurz nachdem die Ampel auf Grün umschaltete, lieferten sich die beiden hochmotorisierten Fahrzeuge ein Beschleunigungsrennen mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h bei erlaubten 50 km/h. Die Geschwindigkeiten wurden mittels Lasermessung aufgezeichnet. Beide Fahrzeugführer im Alter von 21 und 22 Jahren aus dem Raum Innsbruck müssen sich nun wegen der Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten.
In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, wurden beide Führerscheine noch vor Ort beschlagnahmt. Die Beschuldigten sind demnach nicht mehr berechtigt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
Bis zum Oktober 2017 wurden Straßenrennen nach der Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Die Folge waren bislang ca. 400,- Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Nach der neuen Gesetzesregelung stellen illegale Straßenrennen einen Straftatbestand (§315d StGB) dar und können mit Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen verfolgt werden. Hierbei ist die sofortige Beschlagnahme des Führerscheines von größtem Vorteil.
Polizeipräsident Robert Kopp:
„Unser Maßnahmenpaket gegen verbotene Autorennen ist erfolgreich und zeigt gerade unter der Änderung der neuen Rechtslage Wirkung, wie der aktuelle Fall beweist. Die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen darf nicht von einzelnen Personen gefährdet werden, die ohne Unrechtsbewusstsein im öffentlichen Raum illegale Straßenrennen austragen. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Behörden der Stadt und des Landkreises Rosenheim, werden wir auch weiterhin konsequent gegen diese unbelehrbare Minderheit von Autofahrern vorgehen“, so Polizeipräsident Robert Kopp.