Bundespolizeidirektion München: Immer wieder Einsätze wegen „Wildbiesler“ am und im Hauptbahnhof

Symbolbild Bundespolizei

München (ots) - Dass bei und an Einsatzfahrzeugen vor der Wache der Bundespolizei an der Arnulfstraße uriniert wird, daran haben sich die Beamten mittlerweile fast zwangsläufig gewöhnen müssen. Auch wenn es dabei meist zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Geldbußen wegen Belästigung der Allgemeinheit kommt. Doch in letzter Zeit häuft sich das "Bieseln" im Haupt- und auch Ostbahnhof - meist unter Alkoholeinfluss.

Am Donnerstagabend (1. Februar), kurz vor Mitternacht, urinierte ein 46-Jähriger Deutscher aus Furth im Wald, bei dem später ein Atemalkoholgehalt von 3,47 Promille gemessen wurde, an eine Säule zwischen der Wache der Bundespolizei und dem Gleis 26.

Weniger verborgen agierte gegen 00:35 Uhr (2. Februar) ein 76-jähriger Deutscher aus Giesing. Er urinierte ungeniert in der Haupthalle des Ostbahnhofs zwischen einem Verkaufsstand und dem Treppenaufgang zur Eingangshalle. Sein Geschlechtsteil war dabei deutlich sichtbar und die Örtlichkeit durch Reisende und Besucher des nahen Partyareals stark frequentiert. Er hinterließ seine "Pfütze" obwohl er zuvor mehrfach polizeilich angewiesen worden war, den Ostbahnhof zu verlassen bzw. auch nicht wieder zu betreten. Als Platzverwiese und Betretungsverbote nicht halfen, und er stark alkoholisiert erneut Reisende belästigte, wurde der, dem Trinkermilieu Zuzuordnende in Unterbindungsgewahrsam genommen.

Zum gleichen Zeitpunkt fiel einer Streife der Deutschen Bahn Sicherheit am Hauptbahnhof München ein 48-jähriger Ukrainer wegen ungebührlichen Verhaltens auf. Die Bahn-Sicherheitsstreife sprach ein Hausverbot aus, dem der augenscheinlich stark Angetrunkene nicht nachkam. Er konnte sich kaum artikulieren und hatte Probleme, sich auf den Beinen zu halten.

Der mit 2,39 Promille Alkoholisierte wurde bis morgens um 5 Uhr in der Wache ausgenüchtert. Während er die Wache mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verließ, wurde gegen die beiden "Biesler" eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen ihres ungebührlichen Verhaltens in der Öffentlichkeit erstellt.

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