Köln (ots) - Am Freitag sowie am Sonntag leisteten zwei alkoholisierte Männer heftigen Widerstand gegen Beamte der Bundespolizei: Zwei Beamte mussten verletzt den Dienst abbrechen und sich in ärztliche Behandlung begeben.
Am Freitag, den 02.02.2018 beleidigte ein alkoholisierter Mann am Kölner Hauptbahnhof lautstark Reisende und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, so dass ihm ein Hausverbot erteilt wurde. Dieses ignorierte er und setzte seine Beleidigungen fort. Der Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG befürchtete aufgrund der hohen Aggressivität weiterhin, dass der 31 Jährige handgreiflich werden würde und alarmierte die Bundespolizei.
Als die Beamten den Bahnsteig erreichten, hatte der Mann bereits Platz in der S19 genommen. Der Aufforderung aufzustehen und die Polizisten zwecks Identitätsfeststellung auf die Dienststelle zu begleiten, kam er nicht nach. Das Gegenteil war der Fall; er schrie die Beamten an, dass er keine der Anweisungen der Polizisten nachkäme und beleidigte auch die Bundespolizisten mit den Worten "Wichser" und "Arschlöcher". Bei seiner Festnahme wehrte er sich so heftig, dass er einen Beamten am Fuß verletzte. Der Polizist musste im Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Auch die anschließende Vernehmung musste abgebrochen werden, da der Vernommene plötzlich so aggressiv war, dass ihm erneut Handfesseln angelegt wurden. Am Samstag wurde der Tatverdächtige dem Haftrichter vorgeführt und sitzt nun in Untersuchungshaft.
Auch ein 35 Jähriger, der sich am Morgen des 04.02.2018 im Kölner Hauptbahnhof aufhielt, beleidigte zunächst Reisende und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG sowie die eintreffende Streife der Bundespolizei. Schon bei Erfassen des Arms des Mannes, leistete dieser heftigen Widerstand. Nur mit Hand- und Fußfesseln sowie Verstärkungskräften konnte der Renitente zur Dienststelle verbracht werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,48 Promille.
Dabei erlitten ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn und ein Bundespolizist leichte Verletzungen, so dass sie ihren Dienst nicht fortsetzten konnten und sich in ärztliche Behandlung begaben.
Die Bundespolizei leitete in beiden Fällen Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Beleidigung ein.
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