Görlitz (ots) - Für einen polnischen Bürger ging es vor wenigen Stunden von der Autobahn, über einen kurzen Zwischenstopp in der Dienststelle, in die Görlitzer Justizvollzugsanstalt.
Als der 23-Jährige bei Kodersdorf von der Bundespolizei kontrolliert wurde, war zunächst ein bestehender Haftbefehl bemerkt worden. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf. vor einem reichlichen Jahr erlassen. Grund war eine vom Amtsgericht Weiden/Opf. wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz angeordnete und immer noch offene Geldstrafe. Die Geldstrafe blieb schließlich auch unmittelbar nach der Festnahme offen, denn dem Mann fehlten die fälligen 1.050,00 Euro sowie 671,50 Euro für die Begleichung der Verfahrenskosten.
Weil bei der Durchsuchung des Gepäcks des Verurteilten Cannabis-Pulver und eine Marihuana-Blüte gefunden wurden, ist er vor seiner Zuführung in die Vollzugsanstalt wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt worden.
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