Düsseldorf, Duisburg (ots) - Beamte der Bundespolizei wurden im Duisburger Hauptbahnhof am Samstagmittag (10. Februar) um 13.40 Uhr auf einen Mann (35) aufmerksam. Er hatte eine Platzwunde am Kopf und war stark alkoholisiert. Bei der Überprüfung des Mannes kam heraus, dass er sich eigentlich in Haft befinden sollte. Einen bewilligten Hafturlaub musste die Bundespolizei nun beenden.
Der betrunkene Mann konnte anhand eines Ausgangsscheins nachweisen, dass er sich in Hafturlaub befand. Auf diesem Schriftstück war allerdings auch vermerkt, dass er während des Hafturlaubes keinen Alkohol zu sich nehmen darf.
Auf der Dienststelle der Bundespolizei wurde ein Atemalkoholwert von 1,9 Promille gemessen. Der 35-Jährige war nicht mehr verkehrsfähig und die zuständige Justizvollzugsanstalt wurde über seinen Zustand informiert.
Der Beamte der Justizvollzugsanstalt entschied, dass eine sofortige Beendigung des Hafturlaubes durchzuführen und der Mann an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zu übergeben ist. Die Haftstrafe hatte er aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Das voraussichtliche Ende der Haft ist der 21. Februar dieses Jahres.
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