Köln (ots) - Bisher hat die Polizei an Karneval im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Strafanzeigen in Köln und Leverkusen aufgenommen. Freitagnacht (9./10. Februar) nahmen die Beamten 31 und Samstagnacht (10./11. Februar) 41 Personen überwiegend zur Ausnüchterung in Gewahrsam.
>Köln: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Köln von Freitagmorgen 6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 549 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 600). Dabei handelte es sich in 127 Fällen (Vorjahr: 144) um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren es Beleidigungen (14, Vorjahr: 12), Sachbeschädigungen (70, Vorjahr: 52), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (25, Vorjahr: 27) und Taschendiebstähle (64, Vorjahr: 63). In elf Fällen erstatteten die Polizisten Anzeige wegen unterschiedlicher Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 11). Das Kriminalkommissariat 14 hat die Ermittlungen zu zwölf angezeigten Raubdelikten übernommen (Vorjahr: 15). Zudem wurden 13 Sexualdelikte (Vorjahr: 19) zur Anzeige gebracht. Dabei handelt es sich überwiegend um sexuelle Belästigungen.
Leverkusen: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Leverkusen von Freitagmorgen 6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 51 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 95). Dabei handelte es sich mit 14 Fällen (Vorjahr: 33) überwiegend um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren es eine Beleidigung (Vorjahr: 5), ein Raubdelikt (Vorjahr: 1), Sachbeschädigungen (12, Vorjahr: 14), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (2, Vorjahr: 4) und Taschendiebstähle (2, Vorjahr: 3). In zwei Fällen erstatteten die Polizisten Anzeige wegen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 8). Zudem wurde eine sexuelle Nötigung (Vorjahr: 1 Sexualdelikt) zur Anzeige gebracht.
Die in dieser Zweitagesbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern und haben nicht alle einen karnevalistischen Bezug. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (cs)
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