Ulm (ots) - Am Samstagabend fuhr ein 48jähriger Autofahrer gegen 20.30 Uhr die Gammelshauser Steige in Richtung Gruibingen. In einer Spitzkehre kommt der Mercedesfahrer von der Fahrbahn ab. Bei der Unfallaufnahme konnten die Beamten Anzeichen von Alkoholbeeinflussung feststellen. Der Fahrzeugführer zeigte sich kooperativ. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass der Mann über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Er musste sich einer Blutprobe unterziehen. Der Fahrzeugführer trägt nicht nur die Kosten für die Blutentnahme, sondern muss sich auch wegen dem Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung verantworten. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Ulm folgt. Der Führerschein wurde einbehalten.
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