Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 2. März 2018
02.03.2018, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 2. März 2018
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und der Polizeistation Pfronten, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Illegaler Aufenthalt
FÜSSEN. Am 1.3.2018 kontrollierte die Schleierfahndung Pfronten in Füssen die Insassen eines Reisebusses, der von Frankfurt nach Verona fuhr. Auf die Frage nach seinen Ausweispapieren reagierte ein 16 Jahre alter Vietnamese mit Schulterzucken. Nachdem der Junge ohne Pass und Aufenthaltstitel eingereist war und zum illegalen Aufenthalt vernommen werden sollte, suchten die Beamten in einem asiatischen Restaurant in Füssen nach einem Dolmetscher. Kaum hatten sie sich im Lokal ausgewiesen, versuchten zwei Asiaten aus der Küche zu flüchten. Die Beamten waren auf zwei 19 bzw. 29 Jahre alte Vietnamesen gestoßen, die verdächtigt werden, ohne Genehmigung gearbeitet zu haben. Der 29-Jährige war 2016 nach Polen eingewandert und mit seinem polnischen Aufenthaltstitel nach Deutschland gereist. Der 19-Jährige sei vor Wochen ohne Papiere illegal nach Deutschland gekommen, um Geld zu verdienen. Schwarzarbeit liege nicht vor, meinte der Gastronom: Einer der Vietnamesen habe nur kurz ausgeholfen, den anderen kenne er gar nicht, der sei nur zum Essen da gewesen. Gegen die drei Vietnamesen wird wegen illegaler Einreise bzw. illegalen Aufenthalts ermittelt, gegen den Besitzer der Gaststätte wegen Beschäftigung Nichtdeutscher ohne Arbeitserlaubnis. Die Polizeibeamten brachten den Minderjährigen in einer Jugendeinrichtung unter, die vermeintlichen Schwarzarbeiter schickten sie an eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge.
(PStF Pfronten)
Fahrt unter Drogeneinwirkung
KAUFBEUREN. In der Nacht vom 01.03.2018 wurde ein 22-jähriger Pkw-Fahrer aufgrund eines Fahrfehlers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem jungen Mann konnten Anzeichen von Drogenkonsum festgestellt werden. Dies dementierte er aber. Um zu überprüfen, ob der 22-jährige Drogen konsumierte, wollten die Beamten diverse Tests durchführen. Da diese jedoch von ihm verweigert wurden und zudem gewisse Verdachtsmomente bestanden, wurde eine Blutentnahme angeordnet.
(PI Kaufbeuren)
Wand mit beschmiert
KAUFBEUREN. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde eine Hauswand eines Mehrfamilienhauses am Klosterwald mit einem Filzstift beschmiert. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 100 Euro. Hinweise auf den Verursacher bitte an die PI Kaufbeuren, 08341-933-0.
(PI Kaufbeuren)
Reh angefahren
KALTENTAL / AUFKIRCH. Am frühen Donnerstagabend erfasste eine 20-Jährige mit ihrem Pkw ein Reh, welches ihr vor das Auto sprang. Die junge Frau war auf der Ortsverbindungsstraße Welden-Aufkirch unterwegs. Da das Reh nach dem Zusammenstoß weitergelaufen war, wurde der Jagdpächter zur Nachsuche verständigt. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 200 Euro.
(PI Buchloe)
Querendes Reh erfasst
WAAL. Am Donnerstag, kurz vor Mitternacht, fuhr ein 55-Jähriger mit einem Klein-Lkw von Jengen kommend in Richtung Waal. Dabei erfasste er ein querendes Reh, welches beim Zusammenstoß getötet wurde. Es entstand Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro.
(PI Buchloe)
Hase überfahren
WESTENDORF / DÖSINGEN. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sprang einem 51-Jährigen auf der Strecke von Germaringen nach Dösingen ein Hase in seinen Pkw. Dadurch entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.
(PI Buchloe)
Pflichten des Fahrzeugführers nach einem Wildunfall
BUCHLOE. Immer wieder stellt die Polizei im Rahmen der Aufnahme von Wildunfällen fest, dass viele Fahrzeugführer die gesetzlichen Pflichten nicht kennen, die nach einem solchen Unfall zu beachten sind. So schreibt § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass nach einem Unfall jeder Beteiligte unverzüglich anzuhalten und den Verkehr zu sichern hat, sowie sich über die Unfallfolgen vergewissern muss. Nach § 32 StVO ist es verboten, Gegenstände auf der Straße liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Zu den Gegenständen zählen auch tote Tiere. Der Verursacher hat das Tier zur Seite zu räumen und wenn dies nicht sofort möglich ist, bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Dies kann dadurch geschehen, dass man mit eingeschalteter Warnblinkanlage bis zum Eintreffen der Polizei stehen bleibt und dadurch den nachfolgenden Verkehr warnt. Werden Tiere mit den Einmalhandschuhen aus dem Verbandskasten zur Seite geräumt, so sollte daran gedacht werden, diese zuhause wieder zu ersetzen. Verstöße können von der Polizei mit einem Bußgeld bis 60 Euro und einen Punkt geahndet werden.
Außerdem schreibt auch das Bayerische Jagdgesetz vor, dass Fahrzeugführer, die Schalenwild (u.a. Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzen oder töten, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen müssen. Diese Mitteilung kann am einfachsten telefonisch über den Polizeinotruf 110 erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Bei Verstößen kann das Landratsamt eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro festsetzen.
(PI Buchloe)
Taxi mit rotem Blinklicht
BUCHLOE. Nur ein einziger Passant hatte am Donnerstagmorgen um kurz vor 8 Uhr die Polizei verständigt, dass auf einem in Buchloe fahrenden Taxi das rote Blinklicht am Taxischild leuchtet und damit der sogenannte Taxi-Alarm ausgelöst ist. Anscheinend ist nur wenigen bekannt, dass alle Taxen mit einer Alarmanlage ausgerüstet sein müssen, die der Fahrer im Fall eines Überfalls auslösen kann um auf seine Situation aufmerksam zu machen. In einem solchen Fall sollte sofort über den Notruf 110 die Polizei verständigt werden.
Im Fall des Buchloer Taxifahrers rückten zwar mehrere Streifen aus, es konnte aber dann festgestellt werden, dass der Fahrer versehentlich auf den Schalter gekommen war und keine Gefahr bestand.
(PI Buchloe)
Verkehrsunfall ohne Verletzte
RUDERATSHOFEN. Am 01.03.2018, gegen 20.15 Uhr, befuhr eine 53-jährige Pkw-Fahrerin die OAL 7 von Apfeltrang in Richtung Kaufbeuren. Vermutlich aus Unachtsamkeit kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr einen Verkehrsleitpfosten. Die Frau wurde bei dem Unfall nicht verletzt. Am Pkw entstand ein Schaden von ca. 3.000 Euro.
(PI Marktoberdorf)
Unfallflucht
MARKTOBERDORF. Auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Bahnhofstraße wurde in der Zeit vom 28.02.2018, 09.00 Uhr bis 01.03.2018, 08.00 Uhr, ein weißer Pkw beschädigt. Das Heck des Fahrzeugs wurde durch einen langen Kratzer beschädigt. Es entstand ein Schaden von ca. 500 Euro. Wer hat im oben genannten Zeitraum Beobachtungen gemacht? Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Marktoberdorf unter Tel. Nr. 08342/9604-0.
(PI Marktoberdorf)