Oldenburg (ots) - ++Einbruch in Einfamilienhaus++ In der Tatzeit Samstag, 19.30 Uhr bis 23.00 Uhr, gelangt ein bislang unbekannter Täter gewaltsam über die rückwärtig gelegene Terrassentür in ein Einfamilienhaus im Mühlenhofsweg. Entwendet werden u.a. Armbanduhren. ++Freiheitsberaubung und Trunkenheitsfahrt++ Nach gemeinsamer Feier einer Kohlfahrt in Oldenburg kommt es zum Streit zwischen einem 29jährigen Niederländer und seiner 21jährigen niederländischen Freundin. Im weiteren Verlauf wird die Freundin geschlagen und anschließend in den Kofferraum des Pkw (SUV) des Beschuldigten gesperrt. Danach befährt der junge Mann mit dem Pkw die Butjadinger Straße, während die Freundin über die Rückbank nach vorne klettern kann und versucht, die Handbremse zu ziehen. Als der Pkw die Fahrt verlangsamt, springt die Frau aus dem Fahrzeug und fällt in den Straßengraben. Der Beschuldigte folgt ihr und schlägt sie offenbar erneut. Zeugen bemerken das Geschehen und informieren die Polizei, die im Anschluss bei den durchgeführten Fahndungsmaßnahmen den fahrenden beschuldigten 29jährigen in der Nähe feststellen und kontrollieren kann. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,59 Promille. Das Opfer kommt zur Beobachtung ins Krankenhaus. Bei dem Beschuldigten wird ein Verfahren, u.a. wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und der Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Einbehaltung einer Sicherheitsleistung wird der 29jährige von seinem Vater abgeholt. ++Trunkenheitsfahrt mit 2,10 Promille++ Am Samstagmorgen, gegen 03.40 Uhr, fällt ein Pkw-Fahrer im Schützenweg einer Funkstreifenbesatzung auf, weil dieser deutlich in sogenannten Schlangenlinien fährt. Auf die polizeilichen Haltesignale reagiert der Fahrer zunächst nicht. Nachdem er dann doch gestoppt werden kann, ergibt ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 54jährigen Ammerländer einen Wert von 2,10 Promille. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt folgt sodann eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins.
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