Erfurt (ots) - Fahndungsmaßnahmen von Landes- und Bundespolizei
Landes- und Bundespolizei führten am 9. März 2018 in der Zeit von 17:00 bis 24:00 Uhr gemeinsame Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Erfurter Hauptbahnhofes durch. Beide Behörden waren in dem koordinierten Einsatz jeweils in ihrer eigenen Zuständigkeit tätig. Ziel war es unter anderem, Erkenntnisse zu gewinnen, die zur Erhellung des Dunkelfeldes in den jeweiligen Deliktsbereichen beitragen.
Im Fokus der Fahndungsmaßnahmen der Landespolizei stand dabei die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Dabei wurden circa 75 Personen kontrolliert. Gegen insgesamt sechs Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines 19-jährigen Slowaken wurden neben Betäubungsmitteln, ein Teleskopschlagstock sowie unverzollte Zigaretten festgestellt. Die Betäubungsmittel hatte der Mann in Kaffeeverpackungen versteckt. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Abgabenordnung eingeleitet.
Die Bundespolizei zielte bei ihren Maßnahmen auf die Bekämpfung der unerlaubten Migration. Dabei hatte sie auch die im Bereich verkehrenden Züge im Blick. Während des Einsatzes hat die Bundespolizei über 50 Personen kontrolliert.
Im Bereich illegaler Migration stellten die Beamten lediglich einen 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen und zwei Afghanen (22 und 30 Jahre) fest, die unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren. Gegen die Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Weil der 35-jährige Syrer eine geringe Menge Marihuana dabei hatte, bekam er auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen kontrollierte die Bundespolizei auch einen 23-jährigen Deutschen, der ein Tütchen mit kristalliner Substanz dabei hatte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zudem fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Erfurt mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Einen Haftbefehl hatte die Behörde wegen Urkundenfälschung erlassen. In den beiden anderen Fällen hatte sie Erzwingungshaft wegen nicht bezahlter Bußgelder angeordnet. Der in Erfurt wohnende Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Tonna eingeliefert. Da es sich bei der oben genannten kristallinen Substanz um eine geringe Menge Amphetamine handelte, leiteten die Beamten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 23-Jährigen ein.
Auch gegen einen 31-jährigen Deutschen lag ein Haftbefehl vor. Diesen hatte das Landgericht Meiningen erlassen, weil der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Dem Verfahren zu Grunde lag ein durch den 31-Jährigen begangener Diebstahl. Außerdem war er von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Betruges zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Der ohne festen Wohnsitz lebende Mann soll am 10. März 2018 dem Haftrichter vorgeführt werden. Weil er außerdem ein verbotenes Einhandmesser dabei hatte, bekam er noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Ein 30-jähriger Deutscher war von der Staatsanwaltschaft Gera in drei Fällen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Dabei handelte es sich um Erschleichen von Leistungen, Betrug und Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht.
Ein 26-jähriger niederländischer Staatsangehöriger hatte eine geringe Menge Marihuana sowie zwei Tütchen mit Amphetaminen dabei. Auch hier gab es eine Anzeige. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung des Verfahrens an, weil der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Die weiteren Ermittlungen zu den von der Bundespolizei festgestellten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.
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