Rüsselsheim / Raunheim (ots) - 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag, den 09.03.18, gegen 18.10 Uhr, wurde in Rüsselsheim, Haßlocher Straße, festgestellt, dass der 32-jährige PKW-Fahrer aus Nauheim ein Kraftfahrzeug führte, obwohl er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
2. Verdacht der Fahrt unter Drogeneinfluss
Bei einer Verkehrskontrolle am 10.03.18, gegen 00.45 Uhr, in Raunheim, Mainzer Straße, wurden bei dem 34-jährigen PKW-Fahrer aus Rüsselsheim Anzeichen festgestellt, dass er zuvor berauschende Mittel zu sich genommen hat. Ein entsprechender Vortest verlief positiv, so dass eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
3. Verstoß 0,5 Promillegesetz
Bei einer Verkehrskontrolle am 10.03.18, gegen 00.50 Uhr, in Rüsselsheim, Rugbyring, wurde bei dem 77-jährigen PKW-Fahrer aus Rüsselsheim festgestellt, dass er offensichtlich zuvor Alkohol genossen hat. Ein Vortest ergab einen Verstoß gegen das 0,5 Promillegesetz. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von 500.-- Euro und 1 Monat Fahrverbot.
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