Parchim (ots) - In der Nacht von Freitag zu Samstag führten die Beamten des Polizeihauptrevieres Parchim vielfach Fahrzeugkontrollen durch. Neben diversen Mängeln wurde bei einem Pkw-Fahrer und zwei Fahrradfahrern festgestellt, dass sie während der Fahrt unter Alkoholeinwirkung standen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinwirkung strafbar ist, wenn eine unsichere Fahrweise zu erkennen ist bzw. ein Wert von 1,60 Promille erreicht oder überschritten wird.
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