BPOLI EF: Wochenendrückblick der Bundespolizei – Bundespolizei als Fahndungspolizei

Thüringen (ots) - Bundespolizisten kontrollierten am Samstag, den 24. März 2018, kurz nach 15:00 Uhr einen 29-jährigen Deutschen nahe des Erfurter Hautbahnhofes. Dabei kam heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Erfurt vorlag. Diesen hatte das Gericht wegen Diebstahls erlassen. Der ohne festen Wohnsitz lebende Mann wurde festgenommen.

Ein 14-jähriger Syrer war gegen 17:50 Uhr aufgefallen, weil er einen Regionalexpress ohne Fahrschein nutzte. Der Zug befand sich auf der Fahrt von Nordhausen nach Erfurt, als der Jugendliche kontrolliert wurde. Vor Ort gerufene Bundespolizisten, die den 14-Jährigen bei Ankunft des Zuges in Erfurt in Empfang nahmen, stellten fest, dass dieser bereits als vermisst gemeldet war. Er war von einer therapeutischen Jugendwohngruppe in Osterode abgängig. Die Beamten veranlassten die Verbringung des Jugendlichen zurück in die Unterkunft.

Bei einem 27-jährigen Deutschen, den Bundespolizisten gegen 19:00 Uhr im Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert hatten, mussten die Beamten eine DNA-Probe entnehmen. Diese hatte das Amtsgericht Erfurt zum Zwecke der Identitätsfeststellung wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung angeordnet. Der in Erfurt wohnende Mann soll mit einem weiteren Beschuldigten am 16. Oktober 2016 einen Radfahrer in der Tschaikowskistraße bedroht und zur Herausgabe seines Fahrrades genötigt haben.

Um 20:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 42-jährigen rumänischen Staatsangehörigen im Bahnhof Nordhausen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien des Mannes kam heraus, dass ein Auftrag der rumänischen Polizei zur Ermittlung des Aufenthalts des Mannes vorlag. Nachdem dieser geklärt war, konnte der Mann seine Reise in Richtung Kassel fortsetzen.

Gleich drei Aufenthaltsermittlungen lagen gegen einen 33-jährigen Deutschen vor. Hier hatten die Staatsanwaltschaften Chemnitz und Lübeck nach dem ohne festen Wohnsitz lebenden Mann wegen Ermittlungen zu Straftaten gefahndet. Erst als auf Veranlassung der Bundespolizei die Freundin des Mannes bestätigte, dass dieser bei ihr wohnen würde, wurde sie als Zustellungsbevollmächtigte ernannt und der 33-Jährige auf freiem Fuß belassen.

Auch nach dem Aufenthalt eines 34-jährigen Deutschen wurde gefahndet. Dies hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt in Auftrag gegeben, weil sie wegen Erschleichens von Leistungen gegen denn Mann ermittelte. Auch dieser hatte keinen festen Wohnsitz angemeldet. Und auch hier rettete ihn die Meldeanschrift einer Bekannten, die sich als Zustellungsbevollmächtigte zur Verfügung stellte.

Am Sonntag, kurz nach Mitternacht, versuchte eine 14-jährige Deutsche im Erfurter Hauptbahnhof vor einer Streife der Bundespolizei zu fliehen, nachdem sie die Beamten erkannt hatte. Die Jugendliche war indes keine Unbekannte. Bereits mehrfach war sie in den vergangen Wochen von einer Erfurter Jugendhilfeeinrichtung abgängig gewesen. So auch diesmal. Die 14-Jährige wurde in Gewahrsam genommen und in die Einrichtung zurückgebracht.

Gegen 1:50 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 45-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof, nach dessen Aufenthalt ebenfalls gefahndet wurde. Für diesen interessierte sich die Erfurter Staatsanwaltschaft, weil sie gegen denn Mann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ermittelte.

Zudem stellte die Bundespolizei am Sonntag Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Ein 35-jähriger Deutscher, den die Beamten im Erfurter Hauptbahnhof kontrollierten, hatte eine geringe Menge Crystal dabei. Diese war in einem Schlüsselanhänger versteckt. Und ein 21-jähriger Deutscher, der in einer Regionalbahn von Halle (Saale) nach Kassel-Wilhelmshöhe reiste, war mit geringen Mengen Marihuana und Crystal unterwegs. In beiden Fällen leitete die Bundespolizei Strafverfahren ein. Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.

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