Mettmann (ots) - Am späten Mittwochabend des 28.03.2018, gegen 21.40 Uhr, meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der Polizei fernmündlich eine vermeintliche Trunkenheitsfahrt. Der Hinweisgeber folgte mit seinem Fahrzeug einem BMW der 1er-Serie, nach dem beide die Autobahn A44 in Ratingen-Schwarzbach verlassen hatten. Bei der weiteren Fahrt durchs Schwarzbachtal bis ins Stadtgebiet Mettmann bemerkte der Zeuge überdeutliche Unsicherheiten und Schlangenlinien in der Fahrweise der vorausfahrenden BMW-Fahrerin.
Durch den fernmündlichen Hinweis des vorbildlichen Zeugens konnte der von einer 64-jährigen Frau gesteuerte BMW an der Mettmanner Halteranschrift, unmittelbar nach dortigem Eintreffen, angetroffen werden. Bei der polizeilichen Kontrolle der 64-jährigen Fahrzeugführerin wurde deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft der Frau festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,9 Promille (0,97 mg/l). Daraufhin leitete die Mettmanner Polizei ein Strafverfahren gegen die BMW-Fahrerin ein. Zur Beweisführung im Verfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten gegen den ausdrücklichen Widerspruch der betrunkenen Frau, welcher sie gleichzeitig jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeug bis auf weiteres ausdrücklich untersagten.
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