Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Wismar (ots) - Bereits am 30. März, 02:05 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen Pkw Renault in der Ortslage Grevesmühlen. Da sich im Verlauf der Maßnahme Hinweise auf den Konsum von Alkohol bei der 18-jährigen Inhaberin eines Führerscheins auf Probe ergaben, boten sie der jungen Frau einen Atemalkoholtest an. Das Ergebnis belief sich auf den Wert von 0,4 Promille. Da das Gesetz für Inhaber von Führerscheinen auf Probe ein absolutes Alkoholverbot vorsieht, fertigten die Polizeibeamten eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen die junge Frau.

In der Nacht des 31. März führte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Gadebusch eine Verkehrskontrolle eines 34-jährigen Autofahrers in Thandorf durch. Ein diesbezüglich angebotener Drogentest reagierte positiv und wies auf den Konsum verbotener Substanzen hin. Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an, nahmen eine Anzeige auf und untersagten die Weiterfahrt.

Hinsichtlich einer Prüfung der Eignung zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt in beiden Fällen die Information der Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg.

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