Pressebericht vom 10.04.2018
10.04.2018, PP München
Pressebericht vom 10.04.2018
Inhalt:
501. Diebstahl eines Quad mit Täterfestnahme – Am Hart
502. Dachstuhlbrand - Moosach
503. Fahren ohne Fahrerlaubnis - Laim<br />
504. Erhebliche Überladungen von Lkw – Stadtgebiet München
505. Balkonbrand - Haar
506. Betrug durch falschen Polizeibeamten - Schwabing
507. Terminhinweis:
Belobigung eines couragierten Zeugen
-siehe Pressebericht vom 31.08.2017, Ziff. 1355
501. Diebstahl eines Quad mit Täterfestnahme – Am Hart Am Sonntag, 08.04.2018, gegen 00.45 Uhr, wurde eine uniformierte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) auf ein Fahrzeuggespann in der Neuherbergstraße aufmerksam. Hinter einem Kleinkraftrad wurde mittels Abschleppseil ein Quad gezogen, welches von einem Jugendlichen gelenkt wurde. Als die beiden Verkehrsteilnehmer einer Kontrolle unterzogen werden sollten, sprang der Jugendliche zunächst vom Quad und lief davon. Er konnte nach kurzer Flucht gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Der 41-jährige Fahrer des Kleinkraftrads gab nach einer Befragung an, dass das Fahrzeug sein eigenes wäre. Das Quad habe er von einem unbekannten Verkäufer erworben. Er habe allerdings keinen Schlüssel, keinen Kaufvertrag und keine Fahrzeugdokumente. Zu dem Jugendlichen, der das Quad lenkte gab er an, dass es sich um seinen 15-jährigen Sohn aus München handelt.
Durch die Beamten wurde das Quad in Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Kabel zum Zündschloss durchtrennt wurden und offensichtlich versucht wurde, das Fahrzeug kurz zu schließen.
Aufgrund der unschlüssigen Angaben über die Herkunft des Quad bestand der Verdacht eines Diebstahls.
Der 41-Jährige sowie der 15-Jährige wurden zur weiteren Sachbearbeitung auf die Polizeiinspektion 47 gebracht. Nachdem bei dem Vater erheblicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Quad auf einen 37-Jährigen zugelassen ist. Dieser konnte zur Abklärung der Eigentumsverhältnisse zunächst nicht erreicht werden.
Nachdem der 15-Jährige Angaben zur Sache verweigerte, wurde seine Mutter verständigt und dieser an sie übergeben.
Die beiden Fahrzeuge sowie offensichtliches Tatwerkzeug und das beim 41-Jährigen aufgefundene Lenkradschloss des Quad wurden sichergestellt. Nachdem das Kleinkraftrad nicht mit einem gültigen Versicherungskennzeichen geführt wurde und der 41-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurden dementsprechende Anzeigen erstellt.
Nachdem der 41-Jährige über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde er der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Vater und Sohn wurden wegen des gemeinsamen Diebstahls eines Kraftfahrzeugs angezeigt.
Am Montag, 09.04.2018 konnte der Halter des Quad erreicht werden. Er gab an, dass dieses vor seiner Hauseingangstür geparkt war und er es weder veräußert noch anderweitig zum Gebrauch herausgegeben habe.
Gegen den 41-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.
502. Dachstuhlbrand - Moosach Am Montag, 09.04.2018, gegen 05.40 Uhr, bemerkte ein Bewohner eines Anwesens in der Gärtnerstraße einen Brand auf der Dachterrasse des gegenüberliegenden Gebäudes und verständigte über den Notruf 110 die Polizei. Durch die Einsatzzentrale wurde umgehend die Feuerwehr verständigt.
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr hatten die Flammen bereits auf große Teile des Dachsstuhls übergegriffen und sich bereits in dem Wohnbereich ausgebreitet. Die beiden Bewohner der betreffenden Wohnung wurden selbstständig wach und konnten sich in Sicherheit bringen. Sie blieben unverletzt.
Da nicht auszuschließen war, dass in einigen Wohnungen noch Personen anwesend waren, wurden diese vorsorglich geöffnet. Es konnte jedoch niemand mehr angetroffen werden.
Durch den Brand entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Das Kommissariat für Branddelikte hat vor Ort die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Diese dauern noch an.
503. Fahren ohne Fahrerlaubnis - Laim Am Montag, 09.04.2018, gegen 21.00 Uhr, konnte eine zivile Streife einen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der Landsberger Straße feststellen. Der beobachtete Pkw Porsche fuhr dort mit einer Geschwindigkeit von etwa 120 km/h.
Auf einer Strecke von mehreren Kilometern wechselte der Fahrer des Pkw mehrfach die Fahrspuren ohne zu blinken und überholte auch andere Verkehrsteilnehmer. Diese wurden dadurch jedoch nicht gefährdet. An einer roten Ampel konnte das Fahrzeug schließlich einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte und zudem auch die Reifen des Fahrzeugs stark abgefahren waren.
Wie eine Überprüfung der Identität auf der zuständigen Polizeidienststelle ergab, hatte der 17-jährige Fahrer zunächst falsche Personalien angegeben, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 17-Jährige die Fahrzeugschlüssel ohne das Wissen des Fahrzeughalters an sich genommen hatte.
Der 17-Jährige muss sich nun unter anderem wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und diverser Ordnungswidrigkeiten verantworten.
504. Erhebliche Überladung von Lkw – Stadtgebiet München Bereits im Februar wurden bei mehreren Kontrollen von sogenannten Muldenkippern einer Abbruchfirma aus dem Großraum München massive Überladungen festgestellt. Diese wurden auf einer Großbaustelle in München eingesetzt.
Da aufgrund der Videoprotokolle feststellbar war, dass die eingesetzten Transportunternehmer ihre Gewinne durch Überladung der Lkw vergrößerten, wurde beim Amtsgericht München ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss für die Abbruchfirma beantragt und am Mittwoch, 28.03.2018 vollzogen.
Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen erwies sich als äußerst aufwendig und dauerte bis zum Freitag, 06.04.2018 an. Bei der Durchsuchung wurden etwa 1.200 Wiegeprotokolle der betroffenen Baustelle sichergestellt.
Die Auswertung ergab, dass bei über 260 Fahrten das zulässige Gesamtgewicht teilweise um mehrere tausend Kilogramm überschritten worden war.
Derartige Überladungen führen regelmäßig zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Durch die Überladung steigt die Unfallgefahr, da sich der Bremsweg verlängert und die Tragfähigkeit der Reifen überschritten wird. Weiterhin ist auch die vorhandene Mechanik und Technik nicht für derartige Gewichte ausgelegt, wodurch die Gefahr von Achsbrüchen steigt.
Da sich die betreffenden Firmen gegenüber vorschriftsmäßig handelnden Mitwettbewerbern einen Vorteil verschaffen, wird ein entsprechendes Verfahren zur Vermögensabschöpfung der dadurch erlangten Gewinne eingeleitet. Zudem erwartet die Firmen ein erhebliches Bußgeld wegen der Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.
505. Balkonbrand - Haar Am Montag, 09.04.2018, gegen 22.40 Uhr, verständigte eine Anwohnerin aus der Nachbarschaft der Katharina-Eberhard-Straße die Feuerwehr, nachdem sie auf dem Balkon im 6. Stock eines Wohnanwesens einen Brand entdeckt hatte. Auf die Brandentwicklung sei sie durch explosionsähnliche Geräusche aufmerksam geworden.
Der Brand konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden. Dort waren aus bislang noch ungeklärter Ursache abgestellte Gegenstände in Brand geraten. Die explosionsähnlichen Geräusche stammten vermutlich von zerberstenden Spraydosen. Außerdem zersprangen durch die Hitzeentwicklung die Fensterscheiben zum Wohnzimmer, sodass auch Rauch und Ruß in die Wohnung gelangten. Ein Übergreifen der Flammen in den Wohnbereich konnte jedoch verhindert werden.
Eine über 80-jährige Mieterin der Wohnung konnte diese unverletzt verlassen und kam bei ihrer Tochter unter.
Der entstandene Sachschaden beträgt mehrere zehntausend Euro.
Das Kommissariat für Branddelikte hat die Ermittlungen zur Brandursache übernommen.
506. Betrug durch falsche Polizeibeamte - Schwabing Bereits am Donnerstag, 05.04.2018, gegen 20.30 Uhr, nahm ein vorgeblicher Kriminalbeamter, der sich als „Herr Beckmann“ ausgab, mit einer 67-Jährigen telefonischen Kontakt auf. Er teilte der 67-Jährigen mit, dass in unmittelbarer Nähe ihres Wohnorts Einbrecher festgenommen worden wären. Diese hätten in einem mitgeführten Buch ihr Schließfach in einer Bankfiliale vermerkt gehabt.
Nachdem der falsche Polizeibeamte der 67-Jährigen auch den genauen Inhalt ihres Schließfaches mitteilen konnte, gelang es ihm schließlich diese davon zu überzeugen, dass der betreffende Inhalt gefährdet sei.
In der Folge telefonierte die 67-Jährige auch mit einem Herrn Schneider. Die falschen Polizeibeamten schärften der 67-Jährigen ein, niemanden über dieses Gespräch zu informieren. Außerdem sollte sie sich am Folgetag unter einer mitgeteilten Mobilfunknummer melden. Als die 67-Jährige dies am Freitag, 06.04.2018 tat, konnte sie einen der beiden Männer erreichen, welche ihr mitteilten, dass die Täter bereits an ihrem Schließfach gewesen wären und den Inhalt ausgetauscht hätten. Sie solle daher die Wertgegenstände aus ihrem Schließfach entnehmen und einem Abholer übergeben. Dieser würde auf der Straße auf sie warten und die Gegenstände anschließend zu einer Untersuchung in ein Labor bringen.
Nachdem die 67-Jährige gemäß der Absprache ihr Schließfach entleert und die Gegenstände im Wert von mehreren zehntausend Euro übergeben hatte, wurde sie von dem falschen Polizeibeamten über das Telefon zum Polizeipräsidium München dirigiert. Als sie dort eintraf, wurde das Telefonat jedoch beendet und die falschen Polizeibeamten waren ab diesem Zeitpunkt telefonisch nicht mehr erreichbar.
Täterbeschreibung:
Der Abholer war ca. 1,65 m groß, hatte eine kräftige Statur (untersetzt), dunkle Haare, einen starken Haarwuchs und markante Augenbrauen. Der Mann war sportlich gekleidet mit schwarzem T-Shirt, schwarzer Trainingshose und sprach deutsch mit ausländischem Akzent.
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Kaiserstraße / Belgradstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3 (AG-Phänomene), Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen Rückruf bei einer Polizeidienststelle, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.
Im Zweifelsfall rufen Sie bitte sofort den Polizeinotruf 110 an!
507. Terminhinweis: Belobigung eines couragierten Zeugen Am Mittwoch, 11.04.2018, um 11.30 Uhr, wird EKHK Konrad Raab (Leiter des Kommissariats 65, Trick- und Taschendiebstahl) im Rahmen der Presserunde einen Zeugen belobigen, der zur Aufklärung eines Taschendiebstahls durch sein beherztes Eingreifen beitragen konnte.
Alle Medienvertreter sind hierzu herzlich eingeladen.