Unbelehrbarer Rollerfahrer
15.04.2018, PP Oberfranken
Unbelehrbarer Rollerfahrer
GOLDKRONACH, LKR. BAYREUTH. Als unbelehrbar erwies sich am Samstagmorgen ein 57-Jähriger Rollerfahrer aus dem Landkreis Kulmbach. Der Mann fiel innerhalb weniger Stunden zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf.
Am Freitag, 14 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Bayreuth-Land den 57-jährigen Roller-fahrer. Hierbei fiel den Beamten auf, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt und somit lediglich ein Mofa führen dürfte. Da er zuvor jedoch mit etwa 50 km/h vor den Beamten fuhr, war schnell klar, dass es sich bei seinem Fahrzeug um ein Kleinkraftrad handelte. Es folgte eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Nicht schlecht staunten die beiden Beamten, als ihnen der 57-jährige am nächsten Morgen gegen 6.30 Uhr erneut entgegenkam. Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie bei dem Mann auch noch Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkotest bestätigte den Verdacht. Ein Alkoholwert von über 1,2 Promille machte eine Blutentnahme notwendig.
Da sich der Rollerfahrer bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis unbelehrbar zeigte,
wurde Kontakt mit dem Staatsanwalt aufgenommen. Dieser konnte beim Ermittlungsrichter eine Beschlagnahmeanordnung für den Roller erreichen, da davon ausgegangen werden musste, dass der 57-jährige weiterhin mit dem Roller ohne die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM fährt.