Radfahrer stand bei Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Korschenbroich-Kleinenbroich (ots) - Am frühen Sonntagmorgen (22.04.) wurde ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der 31-Jährige war gegen 05:30 Uhr mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen und auf dem Martinshütter Weg gegen einen geparkten PKW geprallt. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim Leichtverletzten fest. Ein Vortest ergab einen Wert von mehr als einem Promille. Er musste sich einer Blutprobe unterziehen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden.

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