Nordkirchen, Südkirchen, Lüdinghausen, Olfen/ Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen führt zur Auffindung von Handys und Rauschgift

Coesfeld (ots) - Im Rahmen zweier Ermittlungsverfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln und Besitzes, Herstellens, sich verschaffens oder Verbreitens von Jugendpornografie hat die Polizei im Kreis Coesfeld am Dienstagmorgen, 24.04.2018, gegen 06.30 Uhr insgesamt 7 Durchsuchungsbeschlüsse an 5 Objekten im Südkreis vollstreckt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um je zwei Privatwohnungen in Lüdinghausen und Olfen und eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Südkirchen. Tatverdächtig sind je ein Lüdinghauser und ein Südkirchener in dem Verfahren zu dem Sexualdelikt und insgesamt fünf Beschuldigte (2 Olfen, 2 Lüdinghausen, 1 Südkirchen) in dem Rauschgiftverfahren.

Der Tatverdächtige aus Lüdinghausen wurde zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung ins Kriminalkommissariat Lüdinghausen gebracht. Insgesamt stellten die Beamten in dem Verfahren nach dem Sittendelikt mehrere Handys und Datenträger sicher.

Bei der Suche nach Betäubungsmitteln wurden die Durchsuchungskräfte in Lüdinghausen, Olfen und Südkirchen fündig. In Lüdinghausen fanden sie geringe Mengen an Cannabis und verschiedene Konsumutensilien; in Olfen neben geringen Mengen an Cannabis auch drei Cannabispflanzen. In Südkirchen befand sich in einem verschlossenen Raum eine Cannabisplantage mit mehr als 80 Pflanzen samt Bewässerung, Belüftung und Beleuchtung sowie bereits geerntetes Marihuana. Die Polizisten stellten alle Beweismittel sicher und werten jetzt die Erkenntnisse aus. Zudem werden die Beschuldigten und eventuelle Zeugen vernommen, bevor die Verfahren zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster zugeleitet werden.

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