Lübeck (ots) - Am Samstagnachmittag (28.04.2018) befuhr eine stark alkoholisierte Frau mit ihrem Mitsubishi Lancer einen Supermarktparklatz in Lübeck St. Getrud und richtete dort erhebliche Schäden an. Bisheriges Fazit der Trunkenheitsfahrt: Mehrere durch die Fahrmanöver gefährdete Kunden und Passanten, insgesamt vier beschädigte Fahrzeuge und jede Menge Glück, dass keine Personen verletzt wurden.
Gegen 18:15 Uhr wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert, weil es auf einem Parkplatz eines großen Supermarktes an der Wesloer Landstraße zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Mitten auf dem Kundenparkplatz stellten die Beamten des 4. Polizeireviers kurz darauf vier beschädigte Fahrzeuge, darunter ein Audi Q5, ein VW Caddy, ein Hyundai I30 und ein Mitsubishi Lancer, sowie mehrere aufgeregte Passanten fest. Besonders auffällig erschien den Einsatzkräften eine 71-jährige Frau, die neben ihrem beschädigten Mitsubishi Lancer stand. Die Lübeckerin roch nach Alkohol.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die 71-jährige Lübeckerin mit ihrem Mitsubishi Lancer gegen den Kundenparkplatz von der Kirschenallee kommend in Richtung der Wesloer Landstraße. Dabei soll sie aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren haben und anschließend mit einem Einkaufswagen kollidiert sein. Bedingt durch den Aufprall wurde der Einkaufswagen gegen einen parkenden Audi Q5 geschleudert. Die Frau setzte ihre Fahrt ungebremst mit überhöhter Geschwindigkeit fort und fuhr auf zwei Fußgänger zu. Diese konnten nur durch unmittelbares Ausweichen einen Zusammenstoß verhindern. Danach bremste die 71-Jährige abrupt ab und fuhr anschließend rückwärts gegen einen geparkten Hyundai I30, der durch die Wucht des Aufpralls gegen einen VW Caddy schleuderte. Insgesamt entstand ein Sachschaden von circa 18500 Euro. Der Mitsubishi und der Hyundai waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt.
Die Beamten des 4. Polizeireviers stellten bei der Unfallverursacherin einen vorläufigen Atemalkoholwert von 2,03 Promille fest. In der Folge wurde ihr die Weiterfahrt bis auf Weiteres untersagt und die Entnahme eine Blutprobe angeordnet. Einen Führerschein legte die Unfallverursacherin nicht vor. Gegen die Lübeckerin wird jetzt unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, überhöhter Geschwindigkeit und weiterer Verkehrsverstöße ermittelt.
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