Schleswig/Schuby (ots) - Am frühen Freitagmorgen (18.05.18), gegen 03.20 Uhr, befuhr eine Streifenwagenbesatzung des Polizeirevieres in Schleswig die B 201 in Richtung Kappeln. In Höhe der Anschlussstelle Schleikieker kam dieser Streife ein Fahrzeug entgegen, welches mit Fernlicht und in Schlangenlinien geführt wurde. Als die Beamten wendeten, um das Fahrzeug zu kontrollieren, wurde der Pkw auf ca. 180 km/h beschleunigt und fuhr auf die Autobahn in Richtung Flensburg. Die Funkstreifenbesatzung forderte über Funk Unterstützungskräfte an und nahm die Verfolgung auf. Auf der A7 touchierte das Fahrzeug einen Schwertransporter. Der rechte Vorderreifen war durch den Aufprall geplatzt, trotzdem wurde die Fahrt ca. 3 km auf der Felge mit Funkenflug weitergeführt. Dann wurde das Fahrzeug gestoppt.
Die 33-jährige Fahrerin und spuckte nach der Festnahme um sich. Es stellte sich heraus, dass sie das Fahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt hatte. Der Pkw war nicht zugelassen, somit auch nicht versichert und die montierten Kennzeichen gehörten zu einem anderen Fahrzeug. Zu guter Letzt ergab ein Atemalkoholtest bei der Fahrerin einen Wert von über 2,5 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet, ein Strafverfahren eingeleitet.
Auch in diesem Fall wird wieder deutlich: Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein und führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld und beeinträchtigt die Reaktionsgeschwindigkeit und die Koordinierung. Außerdem, wie der gestrige Einsatz zeigt, enthemmt Alkoholgenuss.
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