Pirna / Bad Schandau (ots) - AAm Samstagmorgen (26. Mai 2018) kontrollierten die Beamten auf der Bundesautobahn 17 zwei bulgarische Staatsangehörige (29, 43). Bei der Kontrolle des 29-Jährigen fanden die Beamten, versteckt in einer Zigarettenschachtel, ein Tütchen mit einer betäubungsmittelähnlichen Substanz (vermutlich 1 Gramm Cannabis) auf. Weiterhin führte der 43-jährige Begleiter ein Zugriffbereites Einhandmesser bei der Kontrolle bei sich, weshalb er sich jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten muss.
Gegen 16:00 Uhr versuchte eine Streife der Bundespolizei in der Ortslage Neuhermsdorf ein Kleinkraftrad, welches mit zwei Personen besetzt war zu kontrollieren. Beim Erkennen der Streife flüchteten die beiden Personen auf ihrem Kleinkraftrad, konnten aber kurz darauf auf einem nahegelegenen Waldweg gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle der beiden 16-jährigen Deutschen fanden die Beamten 41 Stück in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik sowie ein Springmesser auf. Gegen die zwei 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz eingeleitet.
Am Sonntagmorgen (27. Mai 2018) fanden die Beamten auf der BAB 17, bei der Kontrolle eines 32-jährigen Slowaken, eine betäubungsmittelähnliche Substanz (vermutlich 1 Gramm Cannabis) auf. Der 32-Jährige muss sich jetzt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Gegen 23:15 Uhr wollte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Bad Schandau einen 34-jährigen Deutschen kontrollieren, der zuvor schon durch lautstarkes Grölen auf sich und seine Begleiterin (35) aufmerksam gemacht hatte. Der anschließenden Personenkontrolle versuchte sich der 34-Jährige durch Wegstoßen des Beamten zu entziehen. Im weiteren Verlauf zog sich der 34-Jährige sein T-Shirt aus und versuchte unter anderem mit Faustschlägen auf die Beamten einzuwirken, was durch diese abgewehrt werden konnte. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten insgesamt 20 Stück in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik auf. Im weiteren Verlauf beleidigte der 34-Jährige die Beamten mit einer Vielzahl ehrverletzender Worte, weshalb er sich jetzt nicht nur wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, sondern auch wegen Beleidigung verantworten muss.
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