Bad Segeberg (ots) - Am Dienstag- und Mittwochnachmittag hat das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg zusammen mit Auszubildenden aus der Polizeischule in Eutin Verkehrskontrollen auf der BAB 20 durchgeführt.
In der Zeit von 14:30 - 19:00 Uhr kontrollierten die Beamten aus Bad Segeberg und die Polizeischüler mit ihren Ausbildern den Fahrzeugverkehr, der in Richtung Lübeck unterwegs war. Dabei sammelten die Auszubildenden für sich wertvolle Praxiserfahrungen. Die Kollegen der Verkehrsüberwachung legten den Schwerpunkt auf die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer und etwaiger Beeinflussungen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente.
Positiv zu werten ist das Ergebnis der Kontrolle. Von ca. 500 kontrollierten Fahrzeugführern ergab sich nur zwei Mal der Verdacht, dass die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln / Drogen standen. Die Vortests reagierten in beiden Fällen positiv auf die Einnahme von Cannabis. Ein weiterer Fahrzeugführer war mit 0,35 Promille Atemalkohol unterwegs.
Wegen fehlender Papiere, fehlender oder abgelaufener Verbandskästen oder sonstiger geringerer Fahrzeugmängel stellten die Beamten am ersten Tag 63 und am zweiten Tag 60 Kontrollberichte aus.
Ein Verkehrsteilnehmer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, ein anderer hatte seine Ladung von Treckerreifen nicht ausreichend gesichert. Für den einen war die Fahrt damit vor Ort beendet, der andere musste Verbesserungen an der Ladungssicherung durchführen. Dazu kaufte er vor Ort einigen anderen Lastwagenfahrern die erforderlichen Spanngurte ab.
Ein weiterer Fahrer hatte sein Gefahrgut, eine Propangasflasche, nicht vernünftig gesichert. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld von 350,- EUR und ein Punkt in der "Verkehrssünderdatei".
Zwei Fahrzeuge waren zum Teil um 100% überladen und durften ihrer Fahrt in dem Zustand ebenfalls nicht fortsetzten.
Das galt auch für einen Verkehrsteilnehmer, der an der Abgasanlage seines Fahrzeugs nicht zugelassene technische Veränderungen vorgenommen hatte, was dazu führte, dass sein Auto viel zu laut war. Die Folge war das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Stilllegung des Fahrzeugs am Kontrollort.
Negativer Höhepunkt der Verkehrskontrolle war ein Klein-Lastwagen, der so erhebliche Mängel aufwies, dass die Kollegen die Weiterfahrt untersagten. Diverse größere Rostlöcher in der Karosserie waren mit Dachpappe geflickt, ein Schweller war mit Bauschaum ausgefüllt und die Feststellbremse war ohne Funktion. Auch ein hinzugezogener Sachverständiger zeigte sich erstaunt über den Zustand des Klein-Lasters.
Neben der Verkehrssicherheit profitierten auch die Auszubildenden von den praxisorientierten Kontrollen, die ihnen wertvolle Erfahrungen für ihren weiteren beruflichen Werdegang lieferten.
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