Fahrer unter Alkohol und Drogen auf Rügen sowie in Ribnitz-Damgarten, Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen vom 13.06.2018

LK V-R (ots) - Am gestrigen Tag (13.06.2018) stellten die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund sowohl in Trent und Neu Mukran als auch in Ribnitz-Damgarten Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen fest. Die ebenfalls am Mittwoch durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen auf der Insel Rügen ergaben insgesamt 21 Verstöße gegen die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten.

Mit den mehr als 20 Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Bereichen der L 301 bei Ramitz, in Thesenvitz, sowie an der L 30 in Güttin und Berglase wurde wieder einmal deutlich, dass die Fahrzeugführer oftmals zu schnell unterwegs sind. Unter den Verstößen befinden sich 18 noch im Verwarngeldbereich sowie drei im Bußgeldbereich (mehr als 20 km/h schneller).

In Thesenvitz wurde die "Schnellste" mit 56 km/h statt der erlaubten 30 km/h gemessen und anschließend kontrolliert. Bei der Fahrerin handelt es sich um eine 48-Jährige, die mit einem VW unterwegs war. Die Beamten des Autobahn-und Verkehrspolizeireviers Grimmen erwischten mit der Messanlage Höhe Ramitz sieben der insgesamt 21 Raser, wobei ein Fahrer mit 129 km/h statt erlaubten 80 km/h in den Bußgeldbereich fuhr.

Gegen 06:45 Uhr kontrollierten die Beamten in der Dorfstraße in Trent einen 40-jährigen Lkw-Fahrer, der offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Marihuana) stand.

Ebenfalls noch am Vormittag (10:40 Uhr) erhielten die Beamten der Bundespolizei in Neu Mukran den Hinweis, dass ein Fahrer eines Sattelzuges unter dem Einfluss von Alkohol stehe. Der 39-jährige Fahrer wurde bis zum Eintreffen des Sassnitzer Beamten festgehalten, sodass die weiteren polizeilichen Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Der Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,73 Promille.

Die Beamten in Ribnitz-Damgarten kontrollierten gegen 22:10 Uhr einen 32-jährigen Pkw-Fahrer, der in der Straße An der Mühle auf dem Gelände der dortigen Tankstelle nach einem Zeugenhinweis festgestellt wurde. Der 32-jährige Fahrer eines Pkw Peugeot stand mit einem Atemalkoholwert von mehr als 2,6 Promille scheinbar unter erheblichem Einfluss und konnte weder eine Fahrerlaubnis noch eine Zulassung bzw. Pflichtversicherung für das Fahrzeug vorlegen.

In allen drei Fällen ist den Fahrern eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheinstelle informiert worden. Im Ribnitzer Fall wurde zudem der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die Fahrer müssen sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt bzw. wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze verantworten.

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