Verkehrskontrolle mit einem bunten Strauß von Straftaten – Blutprobe, PKW sichergestellt

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.:0863

Einmal quer durch den "Strafrechtsgarten"... Ein Streifenteam der Autobahnpolizeiwache Kamen kontrollierte heute Morgen, 15. Juni 2018, 00:23 Uhr, den Fahrer eines Fiat Punto auf der Dortmunder Allee in Kamen und stellte gleich einen ganzen Katalog an Verdachtsmomenten fest.

Der Fiat Punto war der Streife kurz zuvor auf der Unnaer Straße, in Höhe der Autobahnpolizeiwache, aufgefallen. Als Fahrzeugführer ein 32-Jähriger aus Kamen, nebst Beifahrerin und Hund. Auf Ausweisdokumente angesprochen, konnte der Kamener zunächst weder Personalausweis, noch Führerschein oder Fahrzeugschein aushändigen. Als die Beamten den 32-Jährigen, zwecks Überprüfung seiner Identität, durchsuchten, fanden sie in der Brusttasche seines Hosenanzuges ein Tütchen mit verdächtig weißem Pulver. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest schlug positiv aus. Obendrein wehte den Beamten ein auffällig bekannter Geruch von Betäubungsmitteln aus dem Fahrzeuginnenraum des Fiats entgegen. Eine darauffolgende Durchsuchung des Fiats förderte dann noch mutmaßliches Cannabis zu Tage.

Daraufhin folgten als logische Konsequenz, wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss, zwei Blutproben in der Wache der Autobahnpolizei durch einen Arzt.

Damit aber noch nicht genug. Die weiteren Ermittlungen ergaben den Grund für das "Nichtaushändigen" von Führerschein und Fahrzeugschein: Der Kamener besitzt keine Fahrerlaubnis für das Führen eines PKW. Kleinlaut gab der 32-Jährige zu, seinen Führerschein bereits mit 19 Jahren "verloren" zu haben. Wohlgemerkt "verloren" im Sinne von "er hatte sich damals im Straßenverkehr daneben benommen und musste den relativ frisch erworbenen Führerschein wieder abgeben".

Zu diesem Ermittlungsergebnis gesellte sich zudem, dass die montierten Kennzeichen überhaupt nicht zu dem Fiat gehörten der vor den Beamten stand. Diese waren ursprünglich für einen Ford Fiesta ausgegeben worden.

Der bunte Blumenstrauß aus Straftaten lässt sich binden aus dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, dem Verdacht des Kennzeichendiebstahls und des Kennzeichenmissbrauchs sowie dem Verstoß gegen das Kraftfahrtsteuer- und gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Denn ein nicht zugelassener Wagen kann auch nicht versteuert und versichert werden....

Das Auto wurde durch die Beamten zur Beweis - und Eingentumssicherung sichergestellt.

Der Kamener, seine Beifahrerin und sein Hund mussten den Heimweg zu Fuß antreten. Der Hund wird es seinem Herrchen danken, dass es künftig häufiger Spaziergänge gibt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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