Marburg-Biedenkopf (ots) - Marburg - Rollerdiebstahl
Da hatte ein Dieb am Freitag, 16. Juni leichtes Spiel.- Aufgrund einer Unachtsamkeit des Fahrers, war der Diebstahl des weißen IRON - Rollers ein Kinderspiel. Das Zweirad, Typ Explorer im Wert von 700 Euro, stand mit steckendem Schlüssel in der Bahnhofstraße. Der Diebstahl war zwischen 10 und 10.40 Uhr. Bislang tauchte das Gefährt mit dem Versicherungskennzeichen mit den Zahlen 202 und drei Buchstaben noch nicht wieder auf. Wer kann sachdienliche Hinwiese zu dem Diebstahl und/oder zum Verbleib des Rollers machen? Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.
Biedenkopf - 2500 Euro Schaden am Stromkasten
Am Freitag, 15. Juni, stellten die Stadtwerke Biedenkopf am Radweg Bachgrundstraße zum Obermühlsweg einen Schaden an einem Stromkasten fest. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 2500 Euro. Eine Tatzeit lässt sich bislang nicht einschränken. Aufgrund des Spurenbildes ist von einer mutwilligen Sachbeschädigung auszugehen. Die Polizei ermittelt entsprechend und bittet um sachdienliche Hinweise. Polizei Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0.
Marburg - Völlig falsch!
Die Art und Weise wie sich eine beteiligte Autofahrerin nach einem Unfall verhielt, ist absolut nicht empfehlenswert, gesetzwidrig und nunmehr mit Konsequenzen verbunden. Ihr droht sogar der Entzug des Führerscheins. Der Unfall war am Donnerstag, 14. Juni, gegen 17.20 Uhr, in der Biegenstraße vor der Baustelle. Ein 30 Jahre alter Golffahrer bremste verkehrsbedingt ab, die nachfolgende Marburgerin fuhr auf und verursachte am Heck des Golfs eine Delle und einen Defekt an der Kennzeichenbeleuchtung. Mit der Äußerung, es handele sich wohl um eine Bagatelle und mit dem Hinweis auf die im Auto mitfahrenden Kinder verweigerte sie die Herausgabe ihrer Personalien. Unter der einzig preisgegebenen Mobilfunknummer war sie dann bis zum nächsten Tag nicht erreichbar, sodass die Polizei ins Spiel kam, die nunmehr wegen Unfallflucht ermittelt. Die Pflichten des Unfallbeteiligten sind im Gesetz eindeutig geregelt. Jeder Unfallbeteiligte muss seine Personalien bekanntgeben - die bloße Weitergabe der telefonischen Erreichbarkeit reicht ebenso wenig, wie das bloße Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe. "Die Statistik der Verkehrsunfälle zeigt jährlich, dass in Marburg-Biedenkopf gut jeder vierte polizeilich aufgenommene Unfall eine Verkehrsunfallflucht ist. Unfallflucht ist unabhängig vom entstandenen Schaden kein Kavaliersdelikt und keine Bagatelle, sondern immer eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Eine Unfallflucht zieht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich und führt regelmäßig auch zum Entzug des Führerscheins."
Martin Ahlich
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