Verkehrspolizeiinspektion Weilheim veranstaltete Aktion „Rettungsgasse“
17.06.2018, PP Oberbayern Süd
Verkehrspolizeiinspektion Weilheim veranstaltete Aktion „Rettungsgasse“
BAB A95 - TRA HÖHENRAIN-WEST - LKR. STARNBERG. Die Verkehrspolizeiinspektion Weilheim, mit benachbarten Hilfs- und Rettungsorganisationen, führte am Samstag, 16. Juni 2018 auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage „Höhenrain-West“ eine Präventionsveranstaltung zum Thema „Rettungsgasse“ durch, um Verkehrsteilnehmer für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.
Angehörige der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim sowie der Freiwilligen Feuerwehr Höhenrain, des Starnberger Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und der Autobahnmeisterei Starnberg, informierten an diesem Samstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr alle interessierten Verkehrsteilnehmer zum Thema „Rettungsgasse“.
Gemeinsames Ziel war es, soviel Verkehrsteilnehmer wie möglich zu diesem wichtigen Thema zu erreichen, kann es doch im Ernstfall über Leben und Tod von betroffenen Personen nach einem Verkehrsunfall entscheiden.
Am Präventionsstand wurden Info-Flyer verteilt, Fahrzeuge aller beteiligten Organisationen ausgestellt sowie Personen aktiv angesprochen, um deren Aufmerksamkeit zu gewinnen.
Am Autobahnende der A95 bei Eschenlohe, waren zeitgleich zwei Streifenbesatzungen der Weilheimer Verkehrspolizei tätig, um das Bilden einer Rettungsgasse zu überwachen und Verstöße zu ahnden.
Am gestrigen Samstag kam es auf Grund des schönen Wetters am Autobahnende zu einem Rückstau von bis zu zwei Kilometern. Es konnte festgestellt werden, dass die meisten Verkehrsteilnehmer vorbildlich die Rettungsgasse einhielten. Dennoch waren darunter 24 Kradfahrer und drei Pkw, die verbotswidrig die Rettungsgasse zum Überholen nutzten sowie zwei Pkw-Fahrer, welche die Rettungsgasse nicht einhielten.
Die Autobahnpolizei möchte deshalb erneut an das richtige Verhalten erinnern: Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald der Verkehr stockt - nicht erst, wenn der Verkehr komplett steht oder sich Einsatzfahrzeuge nähern. Die Gasse wird immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben gebildet. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Die Gasse muss so breit sein, dass auch große Feuerwehr- oder Bergungsfahrzeuge problemlos passieren können. Halten Sie Abstand zum Vordermann, um ausreichend Raum zum Rangieren zur Verfügung zu haben! Vermeiden Sie Fahrstreifenwechsel und beobachten Sie aufmerksam das Verkehrsgeschehen, insbesondere im Rückspiegel! Halten Sie die Gasse offen, wenn ein Einsatzfahrzeug durchgefahren ist!
Wer auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen.