Einwöchige Kontrollaktion im Interesse der Verkehrssicherheit
19.06.2018, PP Oberbayern Nord
Einwöchige Kontrollaktion im Interesse der Verkehrssicherheit
LANDKREISE ERDING, FREISING, EBERSBERG. Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg führen mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Eichstätt eine einwöchige Verkehrssicherheitsaktion durch.
Tragende Säule polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit bleibt die Verkehrsüberwachung zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen. Erhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit, der Sicherheitsabstand, das Überholen und Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, stellen nach wie vor wesentliche unfallursächliche Verhaltensweisen dar.
Im Fokus des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil, sicher ans Ziel“ stehen zudem die Landstraßen, auf denen sich seit Jahren die meisten der Verkehrsunfälle mit schwerverletzten Personen und tödlichem Ausgang ereignen. Erfahrungen aus bisherigen Schwerpunktaktionen zeigen, dass sich durch wiederkehrende Geschwindigkeitsüberwachung das Gefahrenbewusstsein der Verkehrsteilnehmer beeinflussen lässt. Wichtige Zielgruppen in der Verkehrssicherheitsarbeit sind außerdem all jene, die erfahrungsgemäß von schweren Unfällen häufiger betroffen sind, z.B. Kinder, Senioren, Rad- und Motorradfahrer.
Für die anstehende Schwerpunktaktion sind Geschwindigkeitsmessungen, Fahrrad- und Schwerverkehrskontrollen, Überwachung der Gurtanlegepflicht und des Handybenutzungsverbotes sowie Alkohol- und Drogenkontrollen geplant. In der laufenden Woche ist daher mit verstärkter polizeilicher Kontrolltätigkeit in den Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg zu rechnen. Die örtlichen Polizeiinspektionen erhalten hier jeweils Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Eichstätt.
Kerngedanke der Aktion ist, den Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen an den individuellen und lokalen Verkehrssicherheitsbedürfnissen zu orientieren. Die konkreten Kontrollschwerpunkte und –örtlichkeiten werden dahingehend von den jeweils zuständigen Polizeiinspektionen bestimmt.